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bewerba Neuling 8 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
Heute im ORF gelesen, ich finde das ist ein Thema für kununu: Der Bund will künftig mehr Zugriffsrechte auf den E-Mail-Verkehr der öffentlich Bediensteten, auch Privatunternehmen kontrollieren immer öfter das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter. Das wirft Grundsatzfragen auf: Ist privates Surfen/Mailen während der Arbeitszeit erlaubt? In welchem Ausmaß? Und vor allem: Wann darf der Chef das kontrollieren? ORF.at hat bei der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft der Privatangestellten [GPA] nachgefragt. Dabei zeigt sich, dass sich einige Vorgaben im Gesetz finden, die Formulierungen aber durchaus Handlungsspielraum offen lassen. Denn wieviel privates Surfen im Rahmen einer "maßvollen Nutzung" liegt oder wie viel privates E-Mailen das "übliche Ausmaß" nicht übersteigt, können selbst die Experten nicht beziffern. Hier kommt es immer auf die bisherige Praxis im Unternehmen ["betriebliche Übung"] bzw. individuelle Vereinbarungen an. Rechtsexperten raten grundsätzlich dazu, Betriebsvereinbarungen mit genauen Richtlinien abzuschließen, damit für beide Parteien klar ist, was noch im Rahmen ist und was nicht. Auch Konsequenzen eines eventuellen Missbrauchs, sowie die besondere Datenschutz-Verantwortung des System-Administrators sollten darin festgelegt sein. "Dieses Thema ist noch lange nicht ausjudiziert, derzeit sind wir erst in der Phase der Bewusstseinsbildung", erklärt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtexpertin der Arbeiterkammer Wien, im Gespräch mit ORF.at. Bund will Beamten-E-Mails kontrollieren Private Nutzung: Ja, aber ... Die private Nutzung kann zwar durch ein Verbot vom Chef unterbunden werden - komplett verbieten kann er es trotzdem nicht. "Eine gewisse Kommunikation wie etwa das Online-Erledigen von Behördenwegen, die Vereinbarung eines Arzttermins oder das Organisieren der Kinderbetreuung muss immer gestattet sein", erklärt Thomas Kreiml von der GPA. Keine Urlaubsfotos am Firmen-PC Doch was bedeutet das nun konkret? Sind zehn Minuten Privatnutzung täglich erlaubt? Sprengt eine Stunde pro Tag den Rahmen? Liegt das übliche Ausmaß irgendwo dazwischen oder gar darüber? Eine genaue Zeitangabe, wie lange man pro Tag/Woche/Monat privat surfen darf, können auch die Experten nicht nennen. Wenn keine anderen Regelungen bestehen, spricht das Gesetz von einem "maßvollen bzw. geringfügigen, die Arbeit nicht schädigenden Ausmaß" - was im Einzelfall stark variieren kann. Eine US-Studie kam nun zu dem Schluss, dass ein allzu hartes Vorgehen gegen die private Nutzung von Firmenrechnern gar nicht im Interessen der Unternehmen ist. Denn wenn die persönlichen Dinge geklärt seien, könnten sich die Menschen wieder besser auf ihre Arbeit konzentrieren. Unternehmenspolicy erfragen Vorsicht bei Individualvereinbarungen Wenn nötig, könnten Arbeitnehmer schlicht nur die Übernahme des Verhaltenskodex mit ihrer Unterschrift bestätigen [z. B. "Entgegengenommen am …"]. Um seinen Einzelvertag prüfen zu lassen, könne man sich an die Gewerkschaft wenden. Mitarbeiterüberwachung nicht erlaubt Für E-Mails gilt das Briefgeheimnis Admins an Datenschutzregeln gebunden Etwaige Hinweise auf den übermäßigen Privatgebrauch kann der Vorgesetzte daher nur aus seiner eigenen Beobachtung bzw. Hinweisen von Kollegen erhalten. Im Falle eines Verdachts auf den übermäßigen Privatgebrauch gibt es keine klaren Vorgaben, was erlaubt ist. Laut AK geht man jedoch grundsätzlich davon aus, dass der Chef wenn, dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates temporär im Falle von E-Mails die Empfänger der elektronischen Post, nicht aber den Inhalt einsehen darf. Vorgehen im Missbrauchsfall Quelle: orf.at |
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Infinity Legende 956 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
Also... Bei uns im Betrieb ( D-Land ) ist es ganz klar geregelt: Privates ist auf den Firmen-PC VERBOTEN ! Zuwiederhandeln wird mit Abmahnung bis zur Kündigung bestraft. Unser Chef ist der alleinige Administrator und hat Zugang zu allen PC´s im Betrieb. |
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Profile Weiser 229 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
@Infinity, korrekt! Und das ist auch gut so! |
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Siegfried Neuling 48 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
@Profile Der Arbeitnehmer hat sich "sorgfältig zu bemühen", die ihm übertragenen Aufgaben richtig auszuführen. Er schuldet nur dieses Bemühen, nicht den gewünschten Erfolg. Abgesehen davon ist halt der Nachteil bei Menschen statt Robotern als Arbeitskraft, dass die nicht durchgehend 8h ohne Pause oder Unterbrechung funktionieren. Da kann schon mal ein privater Anruf von der Ehefrau kommen der länger dauert, oder sonst was. |
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bewerba Neuling 8 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
wow, das sind schon harte ansichten. ich verstehe ja die bedenken bei leuten, die nur noch emails schreiben und nachrichten lesen, kenne da selber so einen fall. aber ab und an eine email an die frau oder schnell einen privaten anruf z.b.: mechaniker-termin ausmachen, das sollte schon erlaubt sein und auch "privat" bleiben. ich glaube, dass die überwachung und kontrolle nur zu einem sehr angespannten arbeitsverhältnis führt und auf längere zeit gesehen nicht zur wirtschaftlichen ausschöpfung des mitarbeiters führt. so wie mit allen dingen im leben - alles mit maß und ziel. tschüüüsss |
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Infinity Legende 956 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
Mit der Unterschrift im Vertrag und der Zuverfügungstellung des Arbeitsmaterials steht es doch fest. Das Material ( einschl. PC ) dient nur zur Erfüllung des Vertrags. Denn der Verkäufer ( z.B. ) verkauft ja auch nur im Namen der Firma. |
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Infinity Legende 956 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
@bewerba ...und wo ist die Grenze zu ziehen? |
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Profile Weiser 229 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
@all,lieber Siegfried, |
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bewerba Neuling 8 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
@ infinity: du hast bei der führerscheinprüfung auch gesagt, dass du in der 50ziger Zone nie schneller fahren wirst, als vorgeschrieben. Bist du dort schon mal 55 gefahren? oder bist du nicht auch schon mal bei rot über die strasse gegangen? was ich damit sagen will ist, dass verträge immer das wirtschaftlich bzw. rechtlich "richtige" definieren sollen, um beim streitfall einen richtwert zu haben. ich denke es ist aber jedem klar, dass die realität ein wenig anders aussieht, als es in verträgen vorgesehen ist. ich kann nicht sagen wo die grenze ist, es ist von mensch zu mensch verschieden. der eine braucht seine konzentration, ruhe und keine ablenkung, wird daher jede persönliche tätigkeit vermeiden. ich glaube auch, dass es stark vom niveau der arbeit abhängt, von der persönlichkeit, von der motivation, usw. wenn ich wüsste, dass mein chef meine mails liest und bei jedem privaten kontakt ein schiefes auge bekommt, dann wär ich einfach gestresst und meine motivation und leistung würde sinken.. lieben gruss. |
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Infinity Legende 956 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
@bewerba ist schon richtig was Du schreibst. Die Definition von Tempo 50 und roten Ampeln ist nicht für jeden gleich. Aber Privates am Arbeitsplatz? |
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