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Wann der Chef mitlesen darf


  1. bewerba
    bewerba
    Neuling
    8 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Heute im ORF gelesen, ich finde das ist ein Thema für kununu:

    Der Bund will künftig mehr Zugriffsrechte auf den E-Mail-Verkehr der öffentlich Bediensteten, auch Privatunternehmen kontrollieren immer öfter das Arbeitsverhalten der Mitarbeiter. Das wirft Grundsatzfragen auf: Ist privates Surfen/Mailen während der Arbeitszeit erlaubt? In welchem Ausmaß? Und vor allem: Wann darf der Chef das kontrollieren?

    ORF.at hat bei der Arbeiterkammer und der Gewerkschaft der Privatangestellten [GPA] nachgefragt.

    Dabei zeigt sich, dass sich einige Vorgaben im Gesetz finden, die Formulierungen aber durchaus Handlungsspielraum offen lassen. Denn wieviel privates Surfen im Rahmen einer "maßvollen Nutzung" liegt oder wie viel privates E-Mailen das "übliche Ausmaß" nicht übersteigt, können selbst die Experten nicht beziffern. Hier kommt es immer auf die bisherige Praxis im Unternehmen ["betriebliche Übung"] bzw. individuelle Vereinbarungen an.

    Rechtsexperten raten grundsätzlich dazu, Betriebsvereinbarungen mit genauen Richtlinien abzuschließen, damit für beide Parteien klar ist, was noch im Rahmen ist und was nicht. Auch Konsequenzen eines eventuellen Missbrauchs, sowie die besondere Datenschutz-Verantwortung des System-Administrators sollten darin festgelegt sein.

    "Dieses Thema ist noch lange nicht ausjudiziert, derzeit sind wir erst in der Phase der Bewusstseinsbildung", erklärt Irene Holzbauer, Arbeitsrechtexpertin der Arbeiterkammer Wien, im Gespräch mit ORF.at.

    Bund will Beamten-E-Mails kontrollieren
    Big Brother im Büro

    Private Nutzung: Ja, aber ...
    Derzeit gilt: Wenn nicht ausdrücklich verboten, darf das Büropostfach auch für Privatpost genutzt werden, sofern die Arbeit dadurch nicht vernachlässigt wird. Gleiches gilt für die Abfrage privater Internet-basierter Mailaccounts [GMX, Gmail & Co] sowie privates Surfen am Arbeitsplatz.

    Die private Nutzung kann zwar durch ein Verbot vom Chef unterbunden werden - komplett verbieten kann er es trotzdem nicht. "Eine gewisse Kommunikation wie etwa das Online-Erledigen von Behördenwegen, die Vereinbarung eines Arzttermins oder das Organisieren der Kinderbetreuung muss immer gestattet sein", erklärt Thomas Kreiml von der GPA.

    Keine Urlaubsfotos am Firmen-PC
    Das Speichern privater Dateien wie etwa Urlaubsfotos oder Fun-Mailanhänge ist immer mit Vorsicht zu sehen. "Ich würde es nicht empfehlen, da es auf jeden Fall als Belastung für das System gesehen werden kann. Natürlich kommt es auch hier auf die betriebliche Übung an, aber auch wenn es nicht explizit verboten ist, rate ich davon ab", so die AK-Juristin.

    Doch was bedeutet das nun konkret? Sind zehn Minuten Privatnutzung täglich erlaubt? Sprengt eine Stunde pro Tag den Rahmen? Liegt das übliche Ausmaß irgendwo dazwischen oder gar darüber?

    Eine genaue Zeitangabe, wie lange man pro Tag/Woche/Monat privat surfen darf, können auch die Experten nicht nennen. Wenn keine anderen Regelungen bestehen, spricht das Gesetz von einem "maßvollen bzw. geringfügigen, die Arbeit nicht schädigenden Ausmaß" - was im Einzelfall stark variieren kann.

    Eine US-Studie kam nun zu dem Schluss, dass ein allzu hartes Vorgehen gegen die private Nutzung von Firmenrechnern gar nicht im Interessen der Unternehmen ist. Denn wenn die persönlichen Dinge geklärt seien, könnten sich die Menschen wieder besser auf ihre Arbeit konzentrieren.
    Private Netznutzung im Büro mit Vorteilen

    Unternehmenspolicy erfragen
    Wer nicht weiß, ob es in seinem Unternehmen eine eigene Policy betreff der privaten Netznutzung gibt, kann das beim Betriebsrat, der für die Arbeitnehmer Betriebsvereinbarungen abschließt, oder im Personalbüro erfragen. Entsprechende Hinweise können sich auch im Arbeitsvertrag finden. Gibt es keinen Betriebsrat, muss der Arbeitgeber mit jedem einzelnen Mitarbeiter eine derartige Vereinbarung treffen.

    Vorsicht bei Individualvereinbarungen
    Hier gilt es wachsam zu sein: Oft sind diese "IT-Richtlinien" im allgemeinen Verhaltenskodex versteckt, teilweise kombiniert mit möglichen Überwachungs- und Kontrollmaßnahmen. "Wir raten Arbeitnehmern im Zusammenhang mit solchen Verhaltenskodizes dazu, keinerlei Unterschriften zu leisten. Denn oft stellen diese Regelungen die Mitarbeiter schlechter als die Rechtslage. Durch seine Unterschrift akzeptiert der Arbeitnehmer aber diese benachteiligenden Regeln", warnt Kreiml von der GPA.

    Wenn nötig, könnten Arbeitnehmer schlicht nur die Übernahme des Verhaltenskodex mit ihrer Unterschrift bestätigen [z. B. "Entgegengenommen am …"]. Um seinen Einzelvertag prüfen zu lassen, könne man sich an die Gewerkschaft wenden.

    Mitarbeiterüberwachung nicht erlaubt
    Grundsätzlich darf der Chef die Postfächer und das Surfverhalten der Mitarbeiter nicht mittels technischer Systeme automatisch kontrollieren. Es sei denn der Betriebsrat oder man selbst hat dem zugestimmt.

    Für E-Mails gilt das Briefgeheimnis
    E-Mails sind elektronische Post, demnach wie traditionelle Poststücke zu behandeln und unterliegen in einem vergleichbaren Umfang dem Briefgeheimnis.

    Admins an Datenschutzregeln gebunden
    Das müssen auch die Systemadministratoren einhalten, sonst könnte dies für sie rechtliche Schwierigkeiten bedeuten. Denn alle Maßnahmen des Zugriffs auf die Postfächer von Mitarbeitern durch Systemadministratoren unterliegen denselben Bestimmungen, die auch für das Lesen von E-Mails durch Vorgesetzte gelten.

    Etwaige Hinweise auf den übermäßigen Privatgebrauch kann der Vorgesetzte daher nur aus seiner eigenen Beobachtung bzw. Hinweisen von Kollegen erhalten.

    Im Falle eines Verdachts auf den übermäßigen Privatgebrauch gibt es keine klaren Vorgaben, was erlaubt ist. Laut AK geht man jedoch grundsätzlich davon aus, dass der Chef wenn, dann nur mit Zustimmung des Betriebsrates temporär im Falle von E-Mails die Empfänger der elektronischen Post, nicht aber den Inhalt einsehen darf.

    Vorgehen im Missbrauchsfall
    Liegt ein Missbrauch vor, muss der Chef den Mitarbeiter zuerst abmahnen, bei neuerlichem Verstoß kann das Dienstverhältnis sofort beendet werden.

    Quelle: orf.at
    http://futurezone.orf.at/it/stories/300081/

  2. Infinity
    Infinity
    Legende
    956 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Also...

    Bei uns im Betrieb ( D-Land ) ist es ganz klar geregelt: Privates ist auf den Firmen-PC VERBOTEN ! Zuwiederhandeln wird mit Abmahnung bis zur Kündigung bestraft. Unser Chef ist der alleinige Administrator und hat Zugang zu allen PC´s im Betrieb.

  3. Profile
    Profile
    Weiser
    229 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @Infinity, korrekt! Und das ist auch gut so!
    In jedem Arbeitsvertrag ist geregelt, welche Aufgaben ein Mitarbeiter in seiner vertraglich definierten Arbeitszeit übernimmt. Auf die korrekte Bezahlung für korrekt erbrachte Arbeitsleistung hat jeder Mitarbeiter damit ein Recht erworben. Allerdings hat der Arbeitgeber und Lohnzahler auch ein Recht auf korrekt erbrachte Arbeitsleistung in der gesamten Arbeitszeit.
    Jedwede andere Auslegung eines Arbeitsvertrages ist falsch.
    Ein Vertrag wir geschlossen, damit beide Partner sich vertragen. Wer acht Stunden bezahlt bekommen will und meint dafür nur 7 oder 7,5 Stunden arbeiten zu müssen und in der anderen Zeit noch Technik und Büroausstattung des Lohnzahlers für private Zwecke mißbrauchen zu können, ist im Irrtum.
    Menschen, die so etwas glauben, sind schnell ganz andere Meinung, wenn sie beispielweise ein Eigenheim bauen und feststellen, dass die Handwerker, die das Haus verputzen sollen, täglich auf dem Flachbildschirm im Haus eine Stunde fernsehen, aber trotzdem ihren vereinbarten Lohn verlangen.
    Viele Grüße, Jürgen

  4. Siegfried
    Siegfried
    Neuling
    48 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @Profile
    Soweit mir bekannt ist, ist deine Annahme zB für Österreich nicht zutreffend.

    Der Arbeitnehmer hat sich "sorgfältig zu bemühen", die ihm übertragenen Aufgaben richtig auszuführen. Er schuldet nur dieses Bemühen, nicht den gewünschten Erfolg.
    Das unterscheidet es zB von einem Werksvertrag.

    Abgesehen davon ist halt der Nachteil bei Menschen statt Robotern als Arbeitskraft, dass die nicht durchgehend 8h ohne Pause oder Unterbrechung funktionieren. Da kann schon mal ein privater Anruf von der Ehefrau kommen der länger dauert, oder sonst was.
    Für mich waren immer die Arbeitsverhältnisse sehr angenehm, wo eine gewisse gegenseitige Flexibilität vorhanden war zB kurzfristig Urlaub nehmen zu können oder allgemein sich die Arbeit selbst einteilen zu können und dafür wenn es darauf ankommt auch mal mehr als 100% zu machen.

  5. bewerba
    bewerba
    Neuling
    8 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    wow, das sind schon harte ansichten. ich verstehe ja die bedenken bei leuten, die nur noch emails schreiben und nachrichten lesen, kenne da selber so einen fall.

    aber ab und an eine email an die frau oder schnell einen privaten anruf z.b.: mechaniker-termin ausmachen, das sollte schon erlaubt sein und auch "privat" bleiben. ich glaube, dass die überwachung und kontrolle nur zu einem sehr angespannten arbeitsverhältnis führt und auf längere zeit gesehen nicht zur wirtschaftlichen ausschöpfung des mitarbeiters führt.

    so wie mit allen dingen im leben - alles mit maß und ziel.

    tschüüüsss

  6. Infinity
    Infinity
    Legende
    956 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    Mit der Unterschrift im Vertrag und der Zuverfügungstellung des Arbeitsmaterials steht es doch fest. Das Material ( einschl. PC ) dient nur zur Erfüllung des Vertrags. Denn der Verkäufer ( z.B. ) verkauft ja auch nur im Namen der Firma. 8O 8O

  7. Infinity
    Infinity
    Legende
    956 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @bewerba

    ...und wo ist die Grenze zu ziehen? :-:

  8. Profile
    Profile
    Weiser
    229 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @all,lieber Siegfried,
    ich sehe die Problematik nur bei einem gestörten Vertrauensverhälnis zwischen Führungsriege und Angestellten bzw. nur bei nicht vorhandener Motivation und mangelnder Professionalität aller Beteiligten.
    Jedem MA ist klar, was seine Aufgaben im Unternehmen sind. Die zur Erfüllung nötigen Voraussetzungen muss der AG schaffen.
    Alles ist ein Geben und Nehmen, wie im Beispiel von Siegfried. Wenn unterm Strich die Ergebnisse stimmen, ist jeder Chef gut beraten, es mit der Überwachung bzw. den Verboten in dieser Hinsicht nicht zu übertreiben..
    Allerdings sieht man in Siegfried´s Text auch, welchen Zwängen Chef´s unterworfen sind.
    Eine Firma ist in Ausführung und Ergebnis selbstverständlich gegenüber dem Auftraggeber vertraglich zu Erfolg verpflichtet und wird am Ende auch daran gemessen. Sonst wird der Auftrag nicht bezahlt und sogar Regress gefordert.
    Wenn aber nun Angestellte (ich spreche ausdrücklich nur von den definitiv unprofessionellen....) nur verpflichtet sind "sich zu bemühen"
    und nicht ihrem Chef eine "erfolgreich zu Ende gebrachte Arbeit schulden ..." ist jedem klar, was das für Folgen haben kann.
    Den Auftraggeber möchte ich sehen, der mit der Ausführung einer Arbeit nicht zufrieden ist und sich dann mir der Begründung:" aber meine Leute haben sich bemüht..." zufrieden gibt.
    Im übrigen, lieber Siegfried, geht es nicht darum Roboter zu beschäftigen, die ohne Pause und ohne Unterbrechung 8h durcharbeiten. In jedem Arbeitsvertrag wird auch die Pausenzeit geregelt. Aber wie oft habe ich schon gehört:"...nachher muss ich mal meine Mutter anrufen, das mach ich aber später, jetzt ist erst mal Pause." Und solche Bemerkungen kommen nicht von Fließbandarbeitern, sondern von Sachbearbeitern im Büro, bei denen sich der Arbeitsbeginn am Montag Morgen ohnehin oft um zig Minuten verschiebt, da ja erst das Wochenende besprochen werden muss.
    Es wird wohl kaum einen AG geben, der mit seinen Leuten zufrieden ist und dann plötzlich dem Kontrollwahn verfällt und alle Privattelefonate und e-mails verbietet. Das geschieht erst, wenn sein Vertrauen mißbraucht und auf der Telefonliste ellenlang Privatnummern der Angestellten auftauchen und die digitalen Urlaubsfotos die Firmenpostfächer verstopfen. Sowas kommt von sowas!
    Viele Grüße, Jürgen

  9. bewerba
    bewerba
    Neuling
    8 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @ infinity:

    du hast bei der führerscheinprüfung auch gesagt, dass du in der 50ziger Zone nie schneller fahren wirst, als vorgeschrieben. Bist du dort schon mal 55 gefahren?

    oder

    bist du nicht auch schon mal bei rot über die strasse gegangen?

    was ich damit sagen will ist, dass verträge immer das wirtschaftlich bzw. rechtlich "richtige" definieren sollen, um beim streitfall einen richtwert zu haben. ich denke es ist aber jedem klar, dass die realität ein wenig anders aussieht, als es in verträgen vorgesehen ist.

    ich kann nicht sagen wo die grenze ist, es ist von mensch zu mensch verschieden. der eine braucht seine konzentration, ruhe und keine ablenkung, wird daher jede persönliche tätigkeit vermeiden.
    der andere mensch braucht wieder den kontakt zur familie um "beruhigt" arbeiten zu können...

    ich glaube auch, dass es stark vom niveau der arbeit abhängt, von der persönlichkeit, von der motivation, usw.

    wenn ich wüsste, dass mein chef meine mails liest und bei jedem privaten kontakt ein schiefes auge bekommt, dann wär ich einfach gestresst und meine motivation und leistung würde sinken..

    lieben gruss.

  10. Infinity
    Infinity
    Legende
    956 Beiträge
    vor 3 Monate veröffentlicht

    @bewerba

    ist schon richtig was Du schreibst. Die Definition von Tempo 50 und roten Ampeln ist nicht für jeden gleich. Aber Privates am Arbeitsplatz?
    Mein Privatleben lasse ich vor der Tür, d.h. das ich meinen Kollegen so gut wie nichts davon erzähle und wenn mal ein privates Telefongespräch nötig ist hole ich mir immer eine Erlaubniss vom Chef. E-Mail´s sind bei uns grundsätzlich verboten. Hier kontrolliert der Chef mehrmals täglich die betreffenden PC´s.
    :evil:


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