




> Neu im Job
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JamesBond Erfahren 136 Beiträge |
vor 4 Monate veröffentlicht |
Hi ihr, Weiss jemand von euch ob man zwei Jobs haben darf auf Geringfügigkeits Basis. Wieviel Geld bleibt dann wenn man Steuern zahlen muss. Bekommt man bei geringfügig auch ein Urlaubs und Weihnachtsgeld? Wer kann mir da weiterhelfen. bis dann |
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mark Erfahren 63 Beiträge |
vor 4 Monate veröffentlicht |
natürlich kannst du, nur dass du dann nicht mehr unter der geringfügigkeitsgrenze liegst und somit dein einkommen voll versteuern musst. wieviel du dann zahlen musst kann ich dir nicht sagen, aber theoretisch solltest du in der untersten steuerklasse bleiben und meines wissens nach ca. 17% steuern zahlen. dazu kommt dann noch sozialversicherung usw. wenn man knapp an der geringfügigkeitsgrenze herum tanzt muss man vorsichtig sein, denn verdient man auch nur 10€ mehr, muss man gleich den ganzen betrag versteuern und verliert dadurch eventuell ca. 2000€ obwohl man nur 10€ "zu viel" verdient hat. weihnachts und urlaubsgeld kannst du vergessen, dass gibts nur bei normaler fixanstellung. my jeep doesn't leak, he marks his territory... |
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Muellina Erfahren 143 Beiträge |
vor 4 Monate veröffentlicht |
Hallo JamesBond, auch hier kommt es wieder darauf an, in welchem Land Du Dich befindest. Ich kann nur über Deutschland reden und hier ist es so, daß man ohne weiteres mehrere Minijobs (geringfügige Beschäftigungen) haben darf, ohne sie versteuern zu müssen. Voraussetzung ist allerdings, daß die Minijobs zusammengerechnet nicht mehr als 400 Euro pro Monat erbringen. Die Krankenversicherung "Bundesknappschaft" überwacht diesen ganzen Zirkus und stellt hierdurch sicher, daß alles ordnungsgemäß verläuft. Übrings: wenn bei einem der Jobs bis zu 400 Euro verdient werden, der andere aber über 400 Euro liegt, ist nur der letztere steuerpflichtig. Und um noch einen draufzusetzen: wenn zwischen 400 und 800 Euro in einem Job verdient werden, dann fällt der unter die sogenannte Gleitzone, die sozialversicherungsrechtliche Vorteile bringt. |
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Muellina Erfahren 143 Beiträge |
vor 4 Monate veröffentlicht |
P.S.: Ein Recht auf Urlaubs- und Weihnachtsgeld hat man (in Deutschland) imemr dann, wenn die Zahlungen firmenüblich an die Mitarbeiter erfolgen. Ebenso einen Anspruch auf bezahlten Urlaub, auch als geringfügig Beschäftigter (Minijobber). Viel Glück jedenfalls! |
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klausweber Neuling 3 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
Hallo JamesBond, also falls du in Österreich arbeitest, dann liegt hier die Geringfügigkeitsgrenze bei 349,01 EUR im Monat. Solltest du diese durch 2 geringfügige Arbeitsverhältnisse überschreiten, so musst du das der Krankenkasse melden. Dann musst du nämlich Sozialversicherung bezahlen (Angestellte 14,15%, Arbeiter 14,7%). Den genauen Betrag schreibt dir die Krankenkasse vor, nachdem du dein Einkommen gemeldet hast. Lohnsteuer zahlst du erst ab ca. 1000 EUR monatliches Einkommen. Selbstverständlich hast du auch als geringfügig Beschäftigter Anspruch auf Urlaub, Urlaubsgeld und Weihnachtsgeld, sofern es der Kollektivvertrag vorsieht. Vielleicht solltest du dich mal bei der Gewerkschaft informieren. Die Erstinformation ist gratis. Als Mitglied hast du hier viele Vorteile. |
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MantaFan Legende 507 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
Hallo jamesbond, Klausweber hat Recht, Wenn du in Österreich zuhause bist, dann musst du deine Jobs der Krankenkasse melden. Aber ich denke du wirst so wie so bei der Krankenkasse gemeldet sein, dann sehen die auch das du zwei Jobs hast. Erkundige dich sicherheitshalber bei der Wirtschaftskammer, die werden dir dann alles weitere erklären können. mantafan |
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nund Neuling 1 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
hallo allesamt! |
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klausweber Neuling 3 Beiträge |
vor 3 Monate veröffentlicht |
hallo nund, |
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MantaFan Legende 507 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hallo klausweber, Ich wollte einen Negativlohnsteuerausgleich machen, das ist bei mir aber nicht gegangen.Ich dachte immer jeder kann einen Negativlohnsteuerausgleich machen. mantafan |
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klausweber Neuling 3 Beiträge |
vor 2 Monate veröffentlicht |
Hallo mantafan, |

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