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Adelby 
1 
Kinder- 
und 
Jugenddienste 
gGmbH
Bewertung

Leider derzeit nicht mehr empfehlenswert.

3,2
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2014 bei Adelby1, Kinder und Jugenddienste gGmbH in Flensburg gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

...dass es sich hierbei um eine Firma handelt, die in verschiedene Bereiche gegliedert ist; es somit mehrere Bereichsleitungen gibt. Jeder Bereich hat seine eigenen Aufgaben und Teams. Hier kommt es auch zu Gesundheitsförderungsprogrammen von MitarbeiterInnen, durchgeführt von einer namhaften Krankenkasse.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

... dass gerade im Bereich Schulische Hilfen - trotz gGmbH = Non-Profit - m. E. n. zum Teil über die Klienten und MitarbeiterInnen hinweg sehr wirtschaftlich gearbeitet wird bis hin zu nur sehr teilweisen Auszahlung von Überstunden, monatelangen Aus - dem - Gespräch - Gehen seitens der Leitung bei erwiesen suboptimalen Bedingungen an einem Einsatzort (das zum Thema Arbeitgeber - Fürsorgepflicht, in welcher sich die Leitung einmal selbst gesehen hat...), das Einstellen fachfremdem, uneingearbeiteten Personals, was schon einmal für Mehraufwand an den Einsatzorten seitens der Lehrkräfte führt, was diese in Gesprächen mit mir moniert hatten.
5 Mal wurde ein berufsförderndes, qualifiziertes Arbeitszeugnis - auch via Anwältin - angefordert, bis es von über 10 Rechtschreibfehlern und Formulierungsfehlern endlich fast fehlerfrei ankam.
Stundenreduzierungen wurden rechtsnonkonform ohne Absprache und Fixierung durchgeführt und ein Vierteljahr später "rückwirkend" fixiert.
Kilometergeld wurde zugesagt, nach Monaten (Summenberechnung nicht transparent gemacht) nach mehrfacher Bitte wahrscheinlich nur teilweise ausgezahlt.
Menschlich enttäuschend.

Verbesserungsvorschläge

Abteilung Schulische Hilfen:

Reversibilität, die eigene Präambel beachten.

Tipps für eventuelle MitarbeiterInnen:

- Nicht das Erzählte reicht, sondern das Erreichte zählt.
- Verschaffen Sie sich Einsicht in den Haustarif.
- Bummeln Sie Überstunden zeitnah, innerhalb von 6 Monaten nach Aufkommen der ersten Ü-Stunde, ab oder lassen sich diese auszahlen.
- Stundenänderungen bedürfen der Schriftform, rückwirkende Änderungen sind nicht gültig.(Grundlagen sind Pkt. 9 des Dienstvertrages sowie §106 GewO sowie §623 BGB).


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Karriere/Weiterbildung

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