Unseriöses Verhalten
Verbesserungsvorschläge
Was zu meiner Bewerbung bei Breitner dazu gesagt werden muss ist, dass ich meine Reisekosten nicht erstattet bekommen habe. Obwohl ich zweimal angereist bin und dabei über 500 km zurück gelegt habe. Und es das Verschulden des Betriebs war, dass ich zweimal kommen musste, da ein Mitarbeiter das erste Mal nicht dabei war.
Laut Paragraf 670 BGB muss ein Unternehmen, das einen Bewerber einlädt, notwendige Ausgaben ersetzen, die im Zusammenhang mit einem Vorstellungsgespräch anfallen. Dies wurde jedoch von der Geschäftsleitung bewusst ignoriert und abgelehnt. Damit verstieß sie nicht nur gegen geltendes Recht, sondern zeigte dadurch ebenfalls eine besonders unverschämte und unseriöse Verhaltensweise gegenüber Interessenten an ihrem Unternehmen. Aus diesem Grund kann ich diese Firma nicht weiter empfehlen!