Genormte Unfähigkeit
Bewerber/inHat sich 2016 bei DIN e. V. als Eventmanager beworben.
Verbesserungsvorschläge
Das Einzige, was im Deutschen Institut für Normung genormt ist, ist die durchgehende Unfähigkeit auf Bewerbungen zu reagieren.
Keine Eingangsbestätigung, keine Rückmeldung, kein Sinn.
Es ist eine grundsätzliche Unverschämtheit von Bewerbern die fristgerechte Einreichung Ihrer Unterlagen zu erwarten, diese jedoch noch nicht einmal mit einer Eingangsbestätigung, geschweige denn, mit einer Rückmeldung zu würdigen.
Gerade von einem öffentlichen Arbeitgeber würde man zumindest ansatzweise grundlegende Tugenden, wie etwa Verbindlich- und Höflichkeit erwarten.
Das Einzige, was hier wirklich genormt ist, ist schlichtweg die Unfähigkeit ein professionelles Bewerbungsmanagement zu implementieren.
Zufriedenstellende Reaktion
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