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Bewertung

Wollte mich bereits im Telefoninterview nach Berufsgeheimnissen meines Ex-Arbeitgebers ausfragen

1,0
Bewerber/inHat sich 2016 als Rekruiter beworben.

Verbesserungsvorschläge

Der Gesprächspartner hat mich direkt und plump nach Berufsgeheimnissen meines Ex-Arbeitgebers ausgefragt z. B. nach Honorarvereinbarungen mit Kunden. Finger weg von einer Bewerbung!

Bewerbungsfragen

Hat Ihr Ex-Arbeitgeber eine Honorarvereinbarung mit seinen Kunden von 33 % oder von 35 %?


Erwartbarkeit des Prozesses

Erklärung der weiteren Schritte

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Arbeitgeber-Kommentar

Markus BockGeschäftsführer

Ich erinnere mich an das Telefonat mit der Bewerberin noch sehr gut und es ist richtig, dass ich nach der Honorarvereinbarung des ehemaligen Arbeitgebers gefragt habe. Allerdings – und das habe ich auch erläutert – nicht um Geheimnisse zu entlocken, sondern vielmehr um die Praxiserfahrung und den Arbeitsalltag der Bewerberin besser einordnen zu können. Personalberatungen, welche mit der klassischen Drittelregelung (1. Drittel bei Auftragsvergabe, 2. Drittel bei Kandidatenpräsentation und das letzte Drittel bei Einstellung) vergütet werden, arbeiten mit einem anderen „Druck“ als Erfolgshonorierte.
Die Bewerberin sprach von einem sehr entspannten Arbeiten und davon, dass sie eine von mehr als 10 MitarbeiterInnen (Berater und Recruiter gemeinsam) am Anfang war und am Ende der ca. 5jährigen Betriebszugehörigkeit als letzte Mitarbeiterin betriebsbedingt entlassen wurde.
Um uns ein besseres Bild voneinander machen zu können haben wir einen persönlichen Gesprächstermin vereinbart, der am Folgetag von der Bewerberin ohne Begründung abgesagt wurde.
Ich wünsche der Bewerberin, dass Sie das für sich passende Umfeld findet.

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