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Land 
Mecklenburg-Vorpommern
Bewertung

Da muss mehr drin sein

3,2
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Recht / Steuern bei Finanzministerium Mecklenburg-Vorpommern in Schwerin gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

flexible Arbeitszeiten, gute Ausstattung

Verbesserungsvorschläge

das Beurteilungsverfahren dringend ändern und gerechter gestalten, Stellen angemessen bewerten

Arbeitsatmosphäre

zumindest mit den unmittelbaren Kollegen herrscht eine angenehme und freundschafliche Atmosphäre

Kommunikation

innerhalb des Hauses sehr verbesserungswürdig

Vorgesetztenverhalten

inkompetent und völlig überfordert

Gleichberechtigung

Männer haben immer noch wesentlich bessere Aufstiegschancen, Müttern werden Aufstiege nicht bzw. selten angeboten; kinderlosen Karrierefrauen schon eher -

Gehalt/Sozialleistungen

das Gehalt ist natürlich gut, aber die Stellenbewertungen lassen zu wünschen übrig, sie entsprechen nicht den Anforderungen

Karriere/Weiterbildung

es kommt drauf an, als Mann hat man gute Chancen


Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Interessante Aufgaben

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Image

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Arbeitgeber-Kommentar

Zentrales Personalmanagement

Liebe Kollegin, lieber Kollege,

herzlichen Dank, dass Sie sich die Zeit für eine Bewertung genommen haben, mit der Sie zugleich die Landesverwaltung Mecklenburg-Vorpommern, genauer das Finanzministerium MV als Arbeitgeber empfehlen.

Wir freuen uns, dass Sie die angenehme und freundschaftliche Arbeitsatmosphäre mit Ihren unmittelbaren Kolleginnen und Kollegen, die flexiblen Arbeitszeiten und Ihre Arbeitsausstattung schätzen. Zugleich nehmen wir Ihre Kritik sehr ernst.

Zunächst üben Sie Kritik an dem Beurteilungsverfahren und der Stellenbewertung. Beides beruht beim Land auf den aktuellen rechtlichen Rahmenbedingungen. Das Beurteilungsverfahren unterliegt auch einer ständigen Evaluierung. Gern können Sie insofern mit Ihren konkreten Hinweisen dazu beitragen, Optimierungsmöglichkeiten aufzuzeigen. Sollten Sie hinsichtlich einer Stellenbewertung konkrete Anhaltspunkte einer fehlerhaften Bewertung haben, wenden Sie sich bitte an Ihre Vorgesetzte bzw. Ihren Vorgesetzten oder das Organisationsreferat. Eine Überprüfung wird dann selbstverständlich vorgenommen.

Sie sprechen außerdem das Thema Gleichstellung in Ihrem Bereich an. Hierzu habe ich die Gleichstellungsbeauftragte des Finanzministeriums befragt. Sie hat dazu folgende Hinweise: „Fort- und Weiterbildung, aber auch Aufstiegsqualifikationen sind für Eltern immer noch eine besondere Herausforderung. Zur Unterstützung der Eltern bietet das Fortbildungsinstitut des Landes unter anderem einen ganztägigen Kinderbetreuungsservice an. Aus meiner Sicht ein wichtiger Meilenstein. Darüber hinaus unterstützen diverse Maßnahmen das Ziel, für Führungspositionen und höherwertige Arbeitsplätze gleiche Voraussetzungen für Männer und Frauen zu schaffen. Hierzu zählen zum Beispiel verpflichtende Zielvereinbarungen, gezielte Fortbildungs-, Netzwerk- und Mentoringangebote sowie die Neuausrichtung von Auswahlkommissionen. Weitere Meilensteine sind in Vorbereitung, beispielsweise die Einführung eines verkürzten Aufstiegsstudiengangs.“

Auch Ihre Kritik am Vorgesetztenverhalten nehmen wir sehr ernst. Nutzen Sie gerne die bestehenden Möglichkeiten im Finanzministerium, um berechtigte Kritik mit Ihrer Führungskraft zu klären, zum Beispiel das Personalführungsgespräch (gerne auch zusammen mit der Personalvertretung) oder auch das direkte Gespräch mit Ihrer nächsthöheren Vorgesetzen. Im Finanzministerium existiert zudem das Instrument des Vorgesetztenfeedbacks. Dieses eröffnet Ihnen ebenfalls die Möglichkeit, konkrete Kritik an Ihrer Führungskraft zu üben.

Für Ihre persönliche Zukunft wünschen wir Ihnen alles Gute!

Freundliche Grüße
Stephanie Lüneburg, Referentin Zentrales Personalmanagement

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