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PPS 
PersonalPartner
Bewertungen

1 von 81 Bewertungen von Mitarbeitern (gefiltert)

Mit Kommentar
kununu Score: 2,1
Score-Details

Ein Mitarbeiter hat diesen Arbeitgeber mit 2,1 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.

Von wegen guter Arbeitgeber!!!

2,1
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2014 im Bereich Administration / Verwaltung bei PPS PersonalPartner in Lahr/Schwarzwald gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Ich habe mehrere Jahre bei der Firma gearbeitet. Habe immer meine Arbeit erledigt. Nach einer gewissen Zeit habe ich mich entschlossen der Arbeitgeber zu wechseln. Dann hat das Spektakel angefangen. Ich habe mein Lohn nicht erhalten. Musste den Lohn vor dem Arbeitsgericht einklagen.

Während meiner Tätigkeit bei der Firma hat es nie eine Lohnerhöhung gegeben. Ständig wurde man vertröstet und musste warten.

Wochenende oder Feierabend gab es in der Regel nicht, Überstunden waren an der Tagesordnung. Die nicht vergütet wurden bzw. man konnte diese nicht abfeiern.


Arbeitsatmosphäre

Image

Work-Life-Balance

Karriere/Weiterbildung

Gehalt/Sozialleistungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Kollegenzusammenhalt

Umgang mit älteren Kollegen

Vorgesetztenverhalten

Arbeitsbedingungen

Kommunikation

Gleichberechtigung

Interessante Aufgaben

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Markus MorandNiederlassungsleiter

Der Unterzeichner ist langjährig im Unternehmen PPS PersonalPartner Lahr GmbH tätig und hält die Bewertung der Niederlassung Lahr für völlig unangemessen. Der betreffende Schreiberling der Bewertung vom 30.04.2014 hat seine Ausbildung im Jahr 2010 bei der Firma PPS in Lahr begonnen und mit gutem Erfolg Ende 2012 abgeschlossen. Dabei wurde dem Azubi eine Verkürzung gewährt, um ihn angemessen bezahlen zu können. Im Jahre 2013 wurden insgesamt 2 Lohnerhöhungen gewährt, eine dritte Lohnerhöhung war Anfang 2014 geplant. Der Exkollege hat sich aber im Februar 2014 anderst entschieden und weitere Gespräche nicht mehr aufgegriffen. Vielmehr wurde Ende Februar ein Aufhebungsvertrag vom Exkollegen angeboten, da er zu einem Konkurrenzunternehmen kurzfristig wechseln wollte. Der Aufhebungsvertrag wurde aber abgelehnt. Der Exkollege hat dann selbst fristgerecht gekündigt. Da keine konkretes Arbeitsangebot durchden Exkollegen erfolgte und wohl schon Aktivitäten für seinen neuen Konkurrenzbetrieb mutmaßlich liefen, musste die Firma PPS GmbH ihm fristlos kündigen.
Nun fordert der Exkollege noch Lohn für März 2014 ( ohne Arbeitsleistung ) - völlig unberechtigt. Das hat aber das Arbeitsgericht in Offenburg zu entscheiden.
Für geleistete Überstunden wurden dem Exkollegen immer Ausgleichsstunden gewährt. Freitags oder Mitwochs war immer am Nachmittag frei. Es wurde Wert darauf gelegt, dass 40 Stunden pro Woche Arbeitszeit nicht überschritten wurden. Wochenendarbeit gab es keine. Urlaub mit Mobilitätszusage wurden immer gewährt.

Der Unterzeichner war immer da für den Exkollegen, ein Warten lassen oder Hinhalten lassen, entbehrt jeder Grundlage und hat nicht stattgefunden.

Insgesamt war aber die Ausbildungszeit und die einjährige Vertragszeit gut. Wir können den Exkollegen grundsätzlich weiterempfehlen und können ihm ein zufriedenstellendes Zeugnis/Benehmen ausstellen.

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