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Bewertung

Unangemessener Umgang mit Bewerbern Es wird sich nicht an Absprachen gehalten

2,8
Absage
Bewerber/inHat sich 2018 als Kommunikation beworben und eine Absage erhalten.

Verbesserungsvorschläge

Ich habe mich initiativ beworben.
Das erste Bewerbungsgespräch war komplett positiv. Eine Zusammenarbeit konnten sich beide Seiten gut vorstellen. Zu diesem Zeitpunkt gab es allerdings keine konkrete Stelle, weshalb wir besprachen, dass sich die Bank bei mir melden würde, sobald es eine passende Vakanz gäbe.
Ein paar Monate später wurde ich kontaktiert. Es gab eine geeignete Position. Telefonisch besprachen wir, dass ich zu einem zweiten Gespräch eingeladen werden würde und wenn wir uns einig werden, ich die Stelle bekommen würde.
Nach ein paar Wochen wurde die Stelle dann aber doch - entgegen der ersten Aussage - ausgeschrieben.
Ich wurde zu einem zweiten Gespräch eingeladen. Zu dem vorgeschlagenen Termin konnte ich es mir aber aufgrund beruflicher Verpflichtungen nicht einrichten. Nachdem ich alternative Terminvorschläge gemacht hatte, erhielt ich die Antwort, dass ich nur zu diesem Termin erscheinen könnte. Wenn ich mir diesen nicht einrichten könne, dann würde ich nicht mehr berücksichtigt werden.
Dieser Umgang mit Bewerbern (Friss-oder-Stirb-Mentalität) ist unangemessen und spricht für eine optimierungsbedürftige Unternehmenskultur.


Zufriedenstellende Reaktion

Schnelle Antwort

Erwartbarkeit des Prozesses

Professionalität des Gesprächs

Vollständigkeit der Infos

Angenehme Atmosphäre

Wertschätzende Behandlung

Zufriedenstellende Antworten

Erklärung der weiteren Schritte

Zeitgerechte Zu- oder Absage

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Torsten KriegerBereichsleiter Vertrieb

Liebe Bewerberin,
Lieber Bewerber,

vielen Dank für Ihr offenes und detailliertes Feedback. Wir freuen uns über konstruktive Rückmeldungen, um hieraus zu lernen und insbesondere Abläufe zu optimieren.

Bei Stellenausschreibungen unterliegen wir natürlich auch dem BetrVG, welches bestimmte Formalien vorsieht. Eine dieser Formalien ist im § 93 BetrVG zu finden und bezieht sich auf Vorgaben bezüglich Ausschreibungen. Als Arbeitgeber haben wir natürlich den Wunsch offene Stellen auch zu besetzen, insbesondere wenn bereits absehbar ist, dass man durch bestimmte - nicht zur Position passende - Erwartungshaltungen von Bewerbern an Grenzen kommen könnte.

Bereits während des Bewerbungsprozesses beobachten wir daher bereits das Verhalten und die Kommunikation von potentiellen zukünftigen Mitarbeitern. Für unsere Unternehmenskultur sind Teamfähigkeit, Wertschätzung und Bodenständigkeit wichtige Werte. Zeigen sich hier Auffälligkeiten, die nicht zu unserer Unternehmenskultur passen, fließen diese natürlich in die Bewertung des Bewerbers mit ein.

Zusätzlich ist es für uns enorm wichtig, bei unseren Bewerbern auch deutlich zu erkennen, dass Sie für unser Unternehmen und in der ausgeschriebenen Position wirklich arbeiten wollen.

Wir wünschen uns natürlich immer auch ein persönliches Gespräch in dem wir Kandidaten auch gerne ein Feedback geben und offene Fragen oder Missverständnisse beseitigen.
Dies möchten wir Ihnen natürlich auch anbieten.

Wir wünschen Ihnen alles Gute für die Zukunft!

Mit besten Grüßen

Torsten Krieger, Prokurist
PSD Bank Hannover eG

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