Fragen und Antworten
Was interessiert dich am Arbeitgeber RKG Rheinische Kraftwagen Gesellschaft mbH & Co KG? Unternehmenskenner:innen beantworten deine individuellen Fragen.
1 Frage
Eine Frage an den langjährigen Mitarbeiter: Wie steht er denn zur Verrechnung von übertariflichen Gehaltsbestandteilen mit Tariferhöhungen und damit einem zum Teil dauerhaften Einfrieren der Gehälter? Oder dem Bruch von Arbeitsverträgen durch Änderungskündigungen?
Gefragt am 19. September 2018 von einem Partner
Antwort #1 am 25. November 2018 von einem Mitarbeiter
Nicht jeder übertarifliche Bestandteil wird mit der Tariferhöhung verrechnet. Es gibt durchaus Mitarbeiter, die eine mündliche Sondervereinbarung mit der Geschäftsleitung geschlossen haben. Bei diesem Mitarbeiter wird die Zulage nicht verrechnet. Ich glaube, es handelt sich hierbei um einen Mitarbeiter aus dem Betriebsrat der RKG...!
Antwort #2 am 19. August 2019 von einem Bewerber
So wie dort mit Bewerbern umgegangen wird, ist es mit Mitarbeitern nicht anders.