2 Bewertungen von Bewerbern
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2 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,6 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
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Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Sinnvolle und nachvollziehbare Absagegründe schreiben.
Der Satz
"leider machen es uns die gesetzlichen Bestimmungen des AGG unmöglich, auf Gründe einzugehen."
könnte so aufgefasst werden, dass eben nicht die Bestimmungen des AGG eingehalten werden. (siehe: EuGH, Urteil vom 19.04.2012, C-415/10).