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SE 
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KGaA
Bewertung

Top
Company
2024

Wieder einmal enttäuscht worden

4,3
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Produktion bei Testo SE & Co. KGaA in Lenzkirch gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Flexibilität, super Team

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Gehalt

Verbesserungsvorschläge

Gehalt

Gehalt/Sozialleistungen

Was war es doch für eine Freude, als verkündet wurde welche Mindestsumme es an Gehaltserhöhung gibt. Leider wurde man mal wieder schwer enttäuscht da nicht erwähnt wurde das dies nur für Vollzeitangestellte gilt und Teilzeitkräfte dementsprechend runter gerechnet werden. Somit wären wir, wie bei meiner letzten Bewertung, wieder an dem Punkt bei dem es mal wieder ein verschwindend geringer Betrag ist der nicht einmal die Mehrkosten durch die aktuelle Inflation abdeckt. Ich weiss nicht wie man davon noch leben soll und damit bin ich nicht allein. Wäre schön wenn sich mal was ändert und der Stundenlohn auf ein ordentliches Niveau angepast werden würde.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Liebe Kollegin, lieber Kollege, zunächst einmal vielen Dank für Ihre tolle Bewertung. Es scheint, dass Sie sich grundsätzlich sehr wohl bei uns im Unternehmen fühlen. Das freut uns sehr!

Auf Ihre Rückmeldung bzgl. der Gehaltserhöhung möchten wir gerne näher eingehen. Wie vom Vorstand versprochen, wurde nun zur Jahreshälfte, wenn die wirtschaftliche Entwicklung für das Gesamtjahr 2021 besser eingeschätzt werden kann, eine allgemeine Gehaltserhöhung (entsprechend der üblichen Regeln und Ausnahmen) rückwirkend für das Gesamtjahr durchgeführt. Wir haben uns als Unternehmen bewusst dafür entschieden, einen Mindestbetrag zu definieren, mit dem die Geringverdiener überproportional profitieren. Der Mindestbetrag bezieht sich auf eine Arbeitskraft in Vollzeitbeschäftigung und wird bei einem Mitarbeiter*in in Teilzeit entsprechend anteilig berechnet. Nur so ist eine Gleichberechtigung von Voll- und Teilzeitkräften möglich. Dies wollten wir mit der Formulierung entsprechend der üblichen Regeln ausdrücken. Wir sind für Ihren Hinweis sehr dankbar und versuchen zukünftig die Rahmenbedingungen noch klarer zu formulieren.

Wir hoffen, dass Sie Ihr Anliegen ebenfalls bei Ihrer Führungskraft oder bei HR angebracht haben, sodass wir uns gemeinsam weiterentwickeln und an Schwachstellen arbeiten können.

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