Vorstellungskosten werden nicht erstattet
Verbesserungsvorschläge
Das Unternehmen lehnte die Erstattung der Vorstellungskosten, wozu es gesetzlich verpflichtet ist, kategorisch ab. Emails wurden zudem erst nach Fristsetzung und Androhung der Betreibung beantwortet. Auch mit einer ausführlichen Darlegung der Rechtslage war keine Änderung der Einstellung und des Verhaltens zu bewirken.
Zufriedenstellende Reaktion
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Professionalität des Gesprächs
Vollständigkeit der Infos
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Wertschätzende Behandlung
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