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Daru-Wache 
AG
Bewertung

Die Daru Wache, ihr Profi für falsche Versprechen.

1,5
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr bei Daru-Wache AG in Bern gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Planung, Organisation, Kommunikation, falsche Versprechen, die nicht eingehalten werden, verspätete Lohnzahlungen, nicht vergütete Einsätze und vergebliche Dienste, ungeheuerlich lange Wartezeiten bei speziellen Angelegenheiten, unnötig kompliziertes Rapportwesen, ständige Anrufe und E-Mails in der Freizeit, extrem gering angesetzter Lohn und miserable Zulagen,


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Armin Häfliger, CEO / Präsident des Verwaltungsrates
Armin HäfligerCEO / Präsident des Verwaltungsrates

Herzlichen Dank für deine Bewertung.
Es ist auch für mich immer wieder spannend zu lesen, wie man einen Sachverhalt persönlich interpretieren kann und wie einzelne Themen von Mitarbeitenden in der Sicherheitsbranche ausgelegt werden.

Gerne können wir, die von dir aufgeführten Punkte gemeinsam beleuchten.


Planung, Organisation, Kommunikation, Anrufe und E-Mails in der Freizeit:
Bekanntlich können Aufträge in der Sicherheitsbranche auch sehr kurzfristig vom Kunden erteilt werden, diese Tatsache ergibt sich eigentlich schon aus der Logik der Sicherheitsdienstleistung. Wenn z.B. ein Wasserrohrbruch eine Beeinträchtigung im Strassenverkehr verursacht, kann man den dafür benötigte Verkehrsdiensteinsatz wohl kaum Monate im Voraus planen. Auch wenn eine BMA oder eine andere Überwachungsanlage bei einem Kunden ausfällt und dieser eine 24h Bewachung benötigt, sind die Arbeitseinsätze, welche zu erledigen sind, nicht bereits Wochen oder Monate im Voraus planbar. Somit ist eigentlich auch klar, dass auch kurzfristige Arbeitseinsätze durch die Mitarbeitenden in der Sicherheitsbranche zu erledigen sind. Und wie, wenn nicht per Telefonanruf oder per E-Mails, sollen den in so einem Fall die Mitarbeiter kontaktiert oder angefragt werden, ob sie bereit und in der Lage sind, den Kundenauftrag der soeben erteilt wurde, zu erledigen? Dass diese zusätzlichen Aufträge nicht durch jene Mitarbeiter erledigt werden können, welche bereits bei einem anderen Kunden im Einsatz stehen, ist aus meiner Sicht eigentlich auch sehr naheliegend und der Mitarbeiter welcher angefragt wird, sich aktuell nicht im Einsatz befindet, sondern in seiner Freizeit, liegt wohl klar auf der Hand.


Verspätete Lohnzahlungen:
Den Zeitraum den ich persönlich überblicken kann – in den letzten 6 Jahren – hat es noch nie einen verspäteten Lohnzahlungslauf gegeben. Die Löhne werden exakt zu dem Zeitpunkt ausbezahlt, welche gemäss Anstellungsreglement festgelegt sind und somit arbeitsvertraglich mit den Mitarbeitenden vereinbart wurden. In der Regel sogar eher einen bis maximal zwei Tage früher.
Da ich die Löhne final kontrolliere und die Zahlungsfreigabe auf der Bank freigebe, kann ich dies zu 100% belegen. Es ist aber eine andere Frage, ob jeder Mitarbeiter weiss, welche Tage im Monat für die Lohnzahlung festgelegt sind, denen er mit den arbeitsvertraglichen Grundlagen zugestimmt hat.
Anhand deiner angebrachten Kritik bezüglich verspäteten Lohnzahlungen darf ich annehmen, dass du die jeweiligen Tage der Lohnauszahlung nicht mehr so präsent hast, welche im Anstellungsreglement festgelegt sind.


Falsche Versprechen, die nicht eingehalten werden:
Ehrlich gesagt, kann ich zu diesem Kritikpunkt keine konkrete Antwort schreiben. Da von dir auch kein konkretes Beispiel genannt wurde.
Du darfst an dieser Stelle aber gerne ein konkretes Beispiel nennen, wo effektiv ein Versprechen abgegeben wurde, welches aus deiner Sicht nicht eingehalten wurde.
In meinem Umfeld sind mir keine Versprechen bekannt, welche dem Mitarbeiter abgegeben wurden, welche nicht eingehalten werden. Die meisten Versprechen, welche dem Mitartbier abgegeben werden, sind auch an entsprechende Bedingungen geknüpft. Wenn diese Bedingungen nicht erfüllt werden und das eigentliche Ziel nicht realisiert wird, ist das Versprechen trotzdem vollumfänglich eingehalten.
Nachstehend ein Beispiel wie ein Versprechen an einen Mitarbeiter abgegeben werden kann:
«Wenn die Arbeitsqualität und die Arbeitsleistung des Mitarbeiters stimmen, kann eine Vertragsanpassung vorgenommen werden und eine höhere Anstellungskategorie mit einem höheren Pensum nach der Probezeit vertraglich vereinbart werden.»
Da beide Seiten von so einer Vereinbarung profitieren, existiert auch kein Grund, dieses Versprechen nicht einzuhalten. Vorausgesetzt ist, dass die abgemachten Rahmenbedingungen von guter Arbeitsqualität und guter Arbeitsleistung eingehalten werden. Der Mitarbeiter profitiert von einem höheren Einkommen und der Arbeitgeber von einer besseren Arbeitsqualität und einer höheren Kundenzufriedenheit, wenn die Arbeitsstunden von jenen Mitarbeitern ausgeführt werden, welche qualitativ sehr gut arbeiten. Wenn aber die Arbeitsqualität nicht den Kundenerwartungen entspricht, oder die Arbeitsleistung nicht erbracht wird, ist das Unternehmen auch nicht gewillt, diesem Mitarbeiter mehr Arbeit vertraglich zuzusichern, da dies nur zu mehr Problemen mit dem Kunden führen würde. Auch wenn aus Sicht des Mitarbeiters dadurch die in Aussicht gestellte höhere Verdienstmöglichkeit ausbleibt, ist die gemeinsam getroffene Vereinbarung vollumfänglich eingehalten.


Nicht vergütete Einsätze und vergebliche Dienste:
Ja, in seltenen Fällen kommt es vor, dass Einsätze dem Mitarbeiter nicht vergütet werden, wenn die Arbeiten grobfahrlässig vom jeweiligen Mitarbeiter nicht ausgeführt wurden. z.B. Der Mitarbeiter behauptet, dass er die Arbeit beim Kunden ausgeführt hat und nachweislich das Gegenteil der Fall ist. Z.B., ein Kontrollrundgang / Schliessrundgang wird durch den Mitarbeiter nicht ausgeführt und gemäss GPS befand sich der Mitarbeiter auch nicht beim Kundenobjekt. Oder wenn der Mitarbeiter seinen Einsatzplan falsch liest und dann zu einem Einsatz fährt, für den er gar nicht eingeteilt ist, ja in so einem Fall, ist der Mitarbeiter vergeblich zu diesem Einsatzort gefahren.
Darf ich anhand deiner Ausführungen in deiner Bewertung annehmen, dass diese Kriterien bei deinen Arbeitsausführungen zutrafen, oder hast du dieses Thema nur vom Hörensagen an dieser Stelle erwähnt oder bemängelt.


Ungeheuerlich lange Wartezeiten bei speziellen Angelegenheiten:
Dies liegt selbstverständlich um Auge des Betrachters, was als lang empfunden wird. Wenn ein Mitarbeiter bei speziellen Angelegenheiten mit mir direkt Kontakt aufnimmt, hat er in der Regel noch am gleichen Tag oder nach 24 Stunden eine entsprechende Antwort, oder Rückmeldung.


Unnötig kompliziertes Rapportwesen:
Auch bei diesem Punkt liegt es wohl eher im Auge des Betrachters. Frage: Was ist daran kompliziert, die effektiven Arbeitszeiten auf dem Rapport/Einsatzplan zu erfassen? Die speziellen Vorkommnisse bei einer Bewachung im Bericht an den Kunden zu rapportieren?
Diese Fragen stellen sich, speziell da heutzutage alles in elektronischer Form möglich ist.
Aus meiner persönlichen Sicht ist die elektronische Form der Rapportierung weder kompliziert und schon gar nicht unnötig. Ein Kunde möchte aus verständlichen Gründen wissen, welche Leistung wir für ihn erbracht haben. Ich persönlich würde auch keine Rechnung bezahlen, wenn ich nicht weiss, welchen Mehrwert ich erhalten habe. Somit ist es in der Sicherheitsbrache selbstverständlich, dass man dem Kunden einen Bericht über die geleistete Arbeit ausstellt, speziell im Revier oder bei Überwachungen, wo der Kunde bei der eigentlichen Arbeitsausführung nicht selber anwesend ist.


Extrem gering angesetzter Lohn und miserable Zulagen:
Bei diesem Kritikpunkt stellt sich bei mir doch die Frage, warum schlägst du den Sack, wenn du den Esel meinst!
Bekanntlich sind der Lohn und die Zulagen, welche dem Mitarbeiter ausbezahlt werden, im allgemeinverbindlichen GAV Sicherheit festgelegt. Die Löhne im GAV Sicherheit sind gar nicht so niedrig, wie man dies vielleicht vermutet, sondern die geringe Anzahl Stunden welche ein Mitarbeiter in der Sicherheitsbranche arbeiten darf. Es existieren diverse GAV’s in der Schweiz, welche niedrigere Löhne für die Mitarbeitenden vorsehen. Aber zugegeben. Ich persönlich würde es sehr begrüssen, wenn die festgelegten Löhne im GAV höher angesetzt werden, verbunden mit einer zwingenden Qualifizierung/Ausbildung des Mitarbeiters auf Niveau eidg. Fachausweis im Bereich Sicherheit. Dies würde zum einen die Arbeitsqualität in der Branche verbessern und der Beruf als Sicherheitsmitarbeiter würde auch lohntechnisch wieder attraktiv.

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