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Daru-Wache 
AG
Bewertung

Bei Der Schlichtung Behörde klagen ist sinnlos 13 lohn ? Spesen ? gibt es da.

1,8
Nicht empfohlen
Zeitarbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung bei Daru-Wache AG in Bern gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Die Arbeits Verträge sind nach GAV und es Besteht kein Grund danach sich zu Halten. Gut für denn Betrieb.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Mitarbeiter werden wegen Betriebswirtschlaft Gründen Gekündigt sie sind ja noch in der Probezeit nach 6 Monaten Aus Basel werden nach Interlaken Verdonnert. Betriebswirtschaftlichen Gründen

Arbeitsatmosphäre

Wer sich vom Verkehr Dienst hinsetzt wird entlassen

Kommunikation

Durfte einspringen weil keiner Da war in Nacht angerufen um 3 Uhr.

Kollegenzusammenhalt

Recht unterschiedlich Petze sind auch dabei.

Vorgesetztenverhalten

man wird nur über den Tischgezogen wo Steht es 13 lohn Wo

Arbeitsbedingungen

Berufskleidung wenn 3 Regentropfen vom Himmel Fallen biste Nass . Regenschutz nach 2 benützen kaputt eigener Schirm Hilft .

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Fehlt Total im Wortschatz keine Spesen nur Spitzen lohn 22.45 mit eigener Anfahrt hin und zurück 108km Samstagarbeit gleicher Lohn

Gehalt/Sozialleistungen

Reicht nicht mal zum Leben Spitzen lohn fürs nicht tun. Die Anwort

Image

wenn 23 Mitarbeiter anfangen nach 3 Monaten sind nur 3 Übrig Sagt doch Alles.

Karriere/Weiterbildung

Die Kurse waren recht Gut

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Arbeitgeber-Kommentar

Armin Häfliger, CEO / Präsident des Verwaltungsrates
Armin HäfligerCEO / Präsident des Verwaltungsrates

Lieber Helmut H.
Ein herzliches Dankeschön für dein indirektes und für mich grossartige Lob, dass sich die DARU-Gruppe vorbildlich an die gesetzlichen Grundlagen des GAV und an das Arbeitsgesetz und die Arbeitsgesetzverordnungen hält und nicht einmal eine Schlichtungsbehörde, welche in der Regel immer zugunsten des Mitarbeiters entscheidet, oder zumindest immer einen Kompromissvorschlag zugunsten des Mitarbeiters unterbreitet, gar nicht erst auf diene skurrile Rechtsauffassung eintritt.

Zugegeben, du hast schon eine sehr spezielle und sehr individuelle Interpretation des GAV und den rechtlichen Grundlagen, welche in der Arbeitswelt zur Anwendung gelangen.

Somit ist es auch nicht erstaunlich, dass du mit so einer Weltanschauung mit deinem Arbeitgeber und deinem Umfeld, etwas aneckst und du vom Richter jeweils belehrt oder sogar ermahnt wirst.

Da du das Thema in deiner Bewertung so deutlich ansprichst, habe ich überhaupt nichts dagegen, Transparenz in deine von dir geschilderte Situation zu bringen.

Eigentlich ging es dir in all den Verhandlungen immer um zwei Punkt:

1. Der 13. Monatslohn bei einem Arbeitsvertrag im Stundenlohn und
2. Die Weg-Entschädigung von deinem Wohnort zum juristischen Arbeitsort

Für jeden, der auch nur minimalste Basiskenntnisse im Arbeitsrecht besitzt, ist bereits auf den ersten Blick klar, dass deine Forderungen nichts mit den gesetzlichen Rahmenbedingungen zu tun haben, sondern reine Hirngespinste darstellen.

1. Ein Arbeitsvertrag auf Stundenlohnbasis rechnet, wie das Wort schon sagt, die Arbeitsleistung eines Mitarbeiters in Stunden ab. Wie man daraus einen Monatslohn und einen Anspruch auf einen 13. Monatslohn ableiten oder konstruieren kann, wissen wohl nur die Götter.
2. Der Arbeitsweg vom Wohnort des Mitarbeiters, zu dem arbeitsvertraglich festgelegten juristischen Arbeitsort, ist in der Schweiz immer Sache des Mitarbeiters.

Damit man deinen Irrweg auch an dieser Stelle etwas besser nachvollziehen kann, lass mich deinen Fall kurz schildern.

• Am 9 November 2022, hat dir die Richterin in Thun sicherlich mehr als fünfmal erklärt, dass du mit deinen Forderungen vollkommen daneben liegst. Somit konntest du deine Forderungen auch vor Gericht nicht durchsetzen.

• Am 10. Januar 2023 hast du deinen ehemaligen Personalverleiher vor den Richter gezerrt. Auch da hast du nichts erreicht. Die Richterin hat dir anlässlich dieses Verfahrens sogar geraten, die Klage gegen die DARU-WACHE AG zurückzuziehen, da du vollkommen irrwitzige Forderungen aufgestellt hast, welche jeglicher rechtlichen Grundlage entbehren.

• Am 23. Februar 2023 taffen wir uns erneut mit den gleichen Themen, wieder vor dem Richter. Diesmal in Bern. Nun mit dem Ergebnis, dass dich der Richter ermahnte und dir mitteilte, dass du mit diesen unbegründeten und ungerechtfertigten Forderungen und Klagen das Rechtssystem der Schweiz missbrauchst, verbunden mit der Androhung, dass du die Kosten für so ein Fehlverhalten auferlegt bekommts.

Zugegeben, ein solch krasser Fall wie bei dir, wo dir der Richter sogar mit einer Anzeige und Strafe droht, dass du als Mitarbeiter das Rechtssystem missbrauchst, hatte ich in meine Karriere noch nie.

Aber es zeigt doch sehr schön auf, dass es wohl eher an deiner Unbelehrbarkeit liegt und an deinen haltlosen Forderungen, welche du mehrmals erfolglos versucht hast, vor Gericht geltend zu machen.

Wie du vor Gericht in Bern zugegeben hast, hat dir auch deine Rechtsberatung von einer Klage abgeraten, da deine Forderungen und rechtlichen Interpretationen so skurril und irrwitzig sind, dass kein Gericht auf dieser Welt, auf so einen Blödsinn eintreten wird.

Ein kollegialer Ratschlag, oder eine Frage zum Schluss, obwohl ich sehr gerne mit dir in einem Gerichtsaal sitze.

Könnte es sein, wenn dir die HR verantwortlichen, der direkte Vorgesetzte, der Regionalleiter, der CEO in einem Unternehmen, deine Rechtsberatung und drei Richter mitteilen, dass deine Forderungen juristischer Schwachsinn darstellen, dass vielleicht, aber nur vielleicht, all diese Personen korrekt argumentieren und du mit deiner Sichtweise ganz leicht falsch liegen könntest?

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