Ungerechte Abzüge bei Mindestlohn
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Vertrieb / Verkauf in Basel gearbeitet.
Gehalt/Benefits
Der Gehalt entspricht dem Mindestlohn und die Firma hat eine Massnahme eingeführt, die pro Arbeitstag, unabhängig vom Konsum der Arbeitenden, jedem CHF 3.00 für Wasser und Kaffee abzieht. Man kann den Abzug nicht umgehen, indem man keine Getränke vor Ort konsumiert. Bei einem Arbeitsvolumen von 5 Tagen die Woche, sind das ca. CHF 60.00 pro Monat die abgezogen werden, egal ob man Wasser und Kaffee trinkt oder nicht.
Arbeitsatmosphäre
Kommunikation
Kollegenzusammenhalt
Work-Life-Balance
Vorgesetztenverhalten
Interessante Aufgaben
Gleichberechtigung
Umgang mit älteren Kollegen
Arbeitsbedingungen
Umwelt-/Sozialbewusstsein
Image
Karriere/Weiterbildung
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