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adhoc 
Personaldienstleistungen 
GmbH
Bewertung

Wer dort hin geht ist selber Schuld. 1x Adhoc nie wieder!

1,2
Nicht empfohlen
Zeitarbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Logistik / Materialwirtschaft bei adhoc Personaldienstleistungen GmbH gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Der erste gute Eindruck täuscht. Sobald man den Vertrag unterschrieben hat, ist die Provision im Sack und man hört nie wieder was von dem Ansprechpartner.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Extrem unzuverlässige Zahlung (getreu dem Motto Komm ich heute nicht, komm ich morgen), aber Wehe man ist mal ne Stunde zu spät. Nur Ausreden, keine Problemlösung, Keine Kontaktbeständigkeit. Verbesserungsvorschläge werden nicht überdacht, man hat schon Glück wenn sie überhaupt wer liest. Meistens gibt's dann patzige Antworten.

Jeder der überlegt dort anzufangen, sollte die 2 oder 3x drüber schlafen.
Sich den Vertrag genauestens durch lesen oder gar vom Anwalt überprüfen lassen. Dort sind Klauseln drin, die laut dem BGB gar nicht zulässig sind.

Verbesserungsvorschläge

Verbesserungsvorschläge mal zu Herzen nehmen und nicht immer alles von sich abweisen.
Verträge sind nicht wirklich menschlich. Außer pünktlich zur Arbeit kommen und pünktlich gehen, hat man eigentlich keine Rechte.
Extrem auf Vorteile von Adhoc ausgelegt!

Kommunikation

Praktisch nach Unterschrift des Arbeitsvertrages nicht mehr vorhanden!

Vorgesetztenverhalten

Katastrophe, Ansprechpartner werden auf Fakten kiebig und Unverschämt.

Gehalt/Sozialleistungen

Gehalt kommt von 9 Monaten, 7 Monate zu spät. Es kommt dann erst die Ausrede "Das muss an ihrer Bank liegen"! Auf die Antwort das ich seit 25 Jahren bei der selben Bank bin und noch nie ein Arbeitgeber verspätet gezahlt hat kommt dann ein patziges "Wir zahlen ja auch am 15. BANKTAG
Die Klausel, die man oft im Arbeitsvertrag findet - Zahlung der Vergütung ist spätestens der 20. des Folgemonats / oder zwischen dem 15. und 20. des Folgemonats (sinngemäß) / zum 15. Banktag wird regelmäßig bei den Gerichten als unwirksam erklärt - Da der § 614 BGB nichts über ein konkretes Datum sagt und in den Tarifverträgen es keine Regelungen gibt, verstoßen solche Klauseln gegen die Guten Sitten und Treu und Glauben - da ein unbestimmtes Datum genauso viel wert ist wie gar keine Regelung. Da verkehrsüblich Löhne und Gehälter am 1. oder 15. für Mitarbeiter i.d.R. verfügbar sind, kann man einen Arbeitgeber schon ab dem 16. des Monats in Verzug setzen.

Das Problem ist, kaum einer weiß das und nimmt es murrend hin!


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