Hier werden viele gesetzliche Vorschriften missachtet
Hat bis 2026 für dieses Unternehmen in Andernach gearbeitet.
Verbesserungsvorschläge
Arbeitskleidung mit Logo muss der Arbeitgeber stellen und nicht, auch wenn nur als Pfand, vom Lohn der meist unterbezahlten Jugendlichen abgezogen werden.
Die Fahrten ab dem Firmenstandort zum Veranstaltungsstandort und zurück gelten als Arbeitszeit. Auch hier sollte die Fa. Ahsenmacher zumindest gesetzliche Vorschriften beachten. Die Mitarbeiter meist Jugendliche müssen selbst die Fahrten zahlen und werden nicht als Arbeitszeit berechnet.
So kann man natürlich auch vermögend werden.
Trinkgelder sollten, anders als gehandhabt wird, allen Mitarbeitern zufließen.
Ein Tip an die Fa. Ahsenmacher, beachten Sie bitte oben genannte Missstände!
Arbeitsatmosphäre
Image
Work-Life-Balance
Umwelt-/Sozialbewusstsein
Kollegenzusammenhalt
Umgang mit älteren Kollegen
Vorgesetztenverhalten
Arbeitsbedingungen
Kommunikation
Gehalt/Benefits
Gleichberechtigung
Interessante Aufgaben
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