17 Bewertungen von Bewerbern kununu Prüfprozess
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17 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,7 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Ihr Unternehmen?
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17 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,7 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Seit Januar 2026 ausgeschrieben – und immer noch nicht besetzt?
Die Stellenanzeige für einen Operation Manager (m/w/d) Logistik ist seit Januar 2026 auf StepStone und der Unternehmenshomepage online. Auch Monate später wird offenbar weiterhin nach einer geeigneten Führungskraft gesucht.
Da muss man sich irgendwann die Frage stellen: Ist diese Stelle tatsächlich noch vakant – oder handelt es sich inzwischen nur noch um eine dauerhaft veröffentlichte Stellenanzeige?
Es ist schwer vorstellbar, dass ein Unternehmen über einen so langen Zeitraum keine geeignete Führungskraft findet. Noch schwerer ist es, wenn eine solche Anzeige keinerlei überzeugende Informationen darüber enthält, wie die Einarbeitung in die Führungsposition konkret aussehen soll.
Gerade bei Führungspositionen ist eine strukturierte Einarbeitung entscheidend. Eine neue Führungskraft muss wissen:
Welche Erwartungen werden an sie gestellt?
Welche Verantwortlichkeiten übernimmt sie?
Wer führt sie in die neue Aufgabe ein?
Welche Prozesse und Strukturen muss sie kennenlernen?
Welche Unterstützung erhält sie in den ersten Wochen und Monaten?
Gibt es einen konkreten Einarbeitungsplan?
Eine Stellenanzeige, die all diese Fragen offenlässt, vermittelt nicht gerade den Eindruck eines professionell geplanten Führungswechsels.
Führungskräfte glauben nicht an Märchen. Wer eine verantwortungsvolle Position besetzen möchte, muss auch zeigen, dass das Unternehmen den Einstieg in diese Verantwortung professionell vorbereitet hat.
Deshalb sollten Unternehmen ihre Stellenanzeigen regelmäßig überprüfen. Wenn eine Position seit Monaten oder sogar fast einem Jahr unverändert ausgeschrieben ist, stellt sich zwangsläufig die Frage, ob das Stellenangebot überhaupt noch aktuell und ernst gemeint ist.
Stellenanzeigen sind keine Daueraushänge.
Wenn eine Position nicht mehr zu besetzen ist, sollte die Anzeige gelöscht werden. Wenn sie weiterhin vakant ist, sollte das Unternehmen transparent erklären, warum die Suche so lange dauert und wie die Einarbeitung der zukünftigen Führungskraft organisiert ist.
Alles andere hinterlässt bei potenziellen Bewerberinnen und Bewerbern irgendwann den Eindruck: Hier stimmt etwas nicht.
Nach dem ersten Gespräch eine persönlichere Absage formulieren und absenden. Erstgespräche eventuell nicht ein Abend vorher verschieben.
Es bestehen konkrete Anhaltspunkte dafür, dass im deutschen Bewerbungswesen systematisch gegen grundlegende Anforderungen an Transparenz, Sorgfalt und Fairness verstoßen wird. Bewerbungen bleiben häufig über Monate unbeantwortet und werden erst nach wiederholter Kontaktaufnahme pauschal abgelehnt. Dieses Verhalten geht über bloße organisatorische Mängel hinaus und legt den Verdacht strukturell rechtswidriger Verfahrenspraktiken nahe.
Die fortdauernde Veröffentlichung von Stellenanzeigen ohne erkennbare ernsthafte Besetzungsabsicht kann Bewerber irreführen und ein verzerrtes Bild der tatsächlichen Arbeitsmarktsituation erzeugen. Die Diskrepanz zwischen öffentlich ausgewiesenen „aktuellen“ Stellenangeboten und tatsächlich verfügbaren Vakanzen deutet auf unlautere oder rechtsmissbräuchliche Inseratspraxis hin.
Vor dem Hintergrund des propagierten Fachkräftemangels widersprechen diese Praktiken den öffentlichen Verlautbarungen von Regierung und Arbeitgebern. Sie deuten entweder auf eine erhebliche Fehlabbildung der Arbeitsmarktlage oder auf strukturelle Defizite in den Personalabteilungen hin, die eine ordnungsgemäße Personalgewinnung verhindern. In beiden Fällen besteht der begründete Verdacht einer strukturellen Irreführung von Bewerbern und Öffentlichkeit.
Das wiederholte Ignorieren gesetzlich oder vertraglich festgelegter Rückmeldefristen verletzt legitime Erwartungen der Bewerber und kann deren berufliche Dispositionsfreiheit unzulässig einschränken. Diese Praxis kann faktisch ausschließend wirken und mittelbar zu Benachteiligungen oder diskriminierenden Effekten führen.
Insgesamt bestehen damit konkrete Hinweise auf rechtswidrige Praktiken im Bewerbungs- und Stelleninserierungswesen. Eine umfassende Prüfung durch die zuständigen Behörden sowie gegebenenfalls aufsichts- und sanktionsrechtliche Maßnahmen erscheinen zwingend geboten.
Man kann als Bewerber erwarten, dass man ein Feedback erhält sowie der angegebene Ansprechpartner auch mal erreichbar ist oder zumindest zurück ruft. Aber da alles nicht gegeben und die Stelle im Nagel Portal neu platziert wurde, Bewerbung zurück gezogen. Solche Arbeitgeber sind kein verlässlicher Partner.
Bis auf eine standardisierte Mail, dass die Bewerbung eingegangen sei, kam keinerlei Rückmeldung. Dies zeugt leider von keinerlei Wertschätzung für die Mühen, die Bewerber auf sich nehmen.
Bewerbungsprozess, nach dem Vorstellungsgespräch eine Rückmeldung an die Bewerber/innen zuschicken
Weiterbildung zum Umgang mit Bewerbern
Keine für den Bewerbungsprozess.
Ich bin noch nicht lange in Deutschland. Mein deutsch ist noch nicht 100% sicher, trotzdem ich wurde eingeladen, respektvoll behandelt und alles wurde mir sehr gut und deutlich erklärt.
Zu Beginn und zur Auflockerung der eigenen Nervosität habe ich mein Gegenüber durch meinen Lebenslauf geführt. Dabei wurden Rückfragen zu einzelnen Punkten direkt geklärt bzw. genauer erläutert.
So verdient kununu Geld.