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(BaFin)
Bewertung

Weltweit die härtesten Regelungen zu Mitarbeitergeschäften - für Finanzmarktinteressierte nicht empfehlenswert

2,6
Nicht empfohlen
Hat zum Zeitpunkt der Bewertung bei BaFin in Bonn gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Finanzmarktafine Menschen sollten sich nicht bei der BaFin bewerben. Durch die strikten Regelungen zu Mitarbeitergeschäften ist man sehr in seinen Interessen beschnitten und man verliert sehr viel Geld.

Verbesserungsvorschläge

Die Präsidenten der BaFin haben sich noch nie für Ihre Mitarbeiter eingesetzt. Jede Anzeige wegen Insiderhandels im WirdeCard-Skandal wurden von den zuständigen Staatsanwaltschaften eingestellt. Die Presse wird in der Hexenjagd nicht gestoppt, ganz im Gegenteil die Mitarbeiter werden mit den härtesten Regelungen zu Mitarbeitergeschäften abgestraft und kriminalisiert!!!! Vielleicht wäre es mal eine gute Idee, wenn die Führungskräfte mal Committment zu ihren eigenen Leuten zeigen!


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Personal-Abteilung

Wir bedanken uns bei Ihnen für Ihre Bewertung.

Wir in der BaFin tragen eine große Verantwortung und erhalten im Rahmen unserer Aufsichtstätigkeiten sensible Informationen. Deshalb dienen die aktuell gültigen Regelungen zu privaten Finanzgeschäften der BaFin-Beschäftigten dem Schutz unserer Kolleg*innen, indem bereits im Vorfeld Interessenkonflikte bestmöglich ausgeschlossen werden. Durch die Auflagen soll die Neutralität und Integrität der BaFin-Beschäftigten sichergestellt werden.

Hierzu gibt es die folgenden Regelungen:
Für alle Beschäftigten der BaFin gelten zunächst die gesetzlichen Handelsverbote des § 11a Abs. 1 S. 1 FinDAG. Diese umfassen Finanzinstrumente, die an einem inländischen regulierten Markt gehandelt werden sowie diejenigen, die von finanziellen Kapitalgesellschaften und Unternehmen emittiert werden, die von der BaFin beaufsichtigt werden. Für einige Beschäftigte in festgelegten Aufsichtsbereichen wurden die gesetzlichen Handelsverbote intern auf Wertpapiere des Freiverkehrs erweitert, da diese im Einzelfall einem besonderen Interessenkonflikt unterliegen könnten. Ausnahmen gelten derzeit für die meisten Fonds, bestimmte ETCs und Staatsanleihen.

Trotz der geltenden Einschränkungen besteht noch Spielraum, privates Vermögen aufzubauen. Über die zulässigen Möglichkeiten – z.B. Fonds, ETFs, Nutzung e. Finanzportfolioverwaltung o.ä. – informieren wir neue Kolleg*innen spätestens bei der Einstellung. Daneben gibt es eine interne Anlaufstelle für Fragen.

Detaillierte Informationen finden Sie auf unserer Website unter https://www.bafin.de/SharedDocs/Veroeffentlichungen/DE/Meldung/2022/meldung_2022_09_01_BaFin_DA_private_Finanzgeschaefte.html.

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