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Bundesarbeitsgericht
Bewertung

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Absage ohne Bewerbung jemals einbezogen zu haben!

1,8
Absage
Bewerber/inHat sich 2015 als Verwaltungsangestellte beworben und eine Absage erhalten.

Verbesserungsvorschläge

Das BAG schrieb eine Vakanz im Bereich Verwaltung aus, für welche eine Ausbildung als Verwaltungsfachangestellte (und die gängigen Soft Skills) "vorausgesetzt" und "erwartet" wurden. Da ich trotz Ausbildung in einem anderen Bereich, über die gewünschten Kenntnisse und Fertigkeiten verfüge und diese problemlos hätte verrichten können (wurde aus meiner Vita ersichtlicht), bewarb ich mich frohen Mutes.

Kaum versendet, erreichte mich eine Rückmeldung, welche mir zu verstehen gab, dass ich aufgrund meiner nicht vorhandenen Ausbildung (als Verwaltungsfachangestellte) nicht den Anforderungen entspräche und daher gar nicht erst in den Bewerbungsprozess einbezogen und meine Unterlagen nicht gesichtet werden!

Zu keinem Zeitpunkt war die gewünschte Ausbildung als "zwingende Voraussetzung" angegeben, denn sonst hätte ich mich gar nicht erst beworben. Einen Studienabsolvent grundsätzlich auszuschließen, obwohl einfachste Bürotätigkeiten (ohne Führungs- oder Zeichnungsverantwortung) zu verrichten gewesen wären, da er nicht qualifiziert genug sei, halte ich doch für sehr bedenklich.

Und wie bereits erwähnt: Das "zwingend" fehlte in der Ausschreibung - und das beim Bundesarbeitsgericht!


Zufriedenstellende Reaktion

Schnelle Antwort

Erwartbarkeit des Prozesses

Zeitgerechte Zu- oder Absage

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