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Bewertung

Mein Arbeitgeber kennt das Arbeitszeitgesetz nicht!

1,6
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung für dieses Unternehmen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Das wenn man Krank ist angerufen wird und gefragt wird wann man wieder Fit ist. Echt sehr Nett das man so besorgt ist.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Das man sogar im Urlaub angerufen wird ob man morgen kommen könnte. Nur das meine Antwort dan Ihnen nicht schmeckt ist nicht meine Schuld, meine Schuld ist dan wenn ich meinen nächsten Urlaub beantrage und der dan nicht Genehmigt wird. Hier sind nur Ja Sager erwünscht. Vergessen aber das der Arbeitnehmer auch Rechte hat. Arbeitgeber denkt er kauft das Personal und wir müssen tanzen nur weil wir Gehalt beziehen. Private Termine interessieren hier keinen total unmenschlicher Umgang mit Mitarbeitern

Verbesserungsvorschläge

Wenn man schon ausgepresst wird wie eine Zitrone und es dem Vorgesetzten nicht juckt weiss sogar der Kunde das der Fisch am Kopf anfängt zu stinken.

Karriere/Weiterbildung

Nach § 3 Satz 1 des ArbZG darf die werktägliche Arbeitszeit der Arbeitnehmer acht Stunden nicht überschreiten.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

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