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FANTEC 
GmbH
Bewertung

Kein Arbeitgeber sollte so mit seinen Angestellten umgehen. Nicht empfehlenswert!

1,8
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2014 im Bereich Marketing / Produktmanagement gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Sehr nette Kollegen, guter Zusammenhalt.

Arbeitsatmosphäre

Kein Lob, es wird ständig Druck auf alle Kollegen ausgeübt, insbesondere im Vertrieb. Kein Vertrauen in die Angestellten. Die Chefetage ziehtt nicht mit den Angestellten an einem Strang.

Kommunikation

Kleine Firma mittelmäßige Kommunikation. Schlechte Absprachen zwischen den Abteilungen.

Kollegenzusammenhalt

Allein die Kollegen zaubern einem ein Lächeln ins Gesicht. Ok, gelegentlich auch mal ein Fehltritt diverser Führungspersonen.

Work-Life-Balance

9to5. Mehr will man aber auch nicht.

Vorgesetztenverhalten

Totales Versagen im Bereich Mitarbeiter-Führung, Motivation. Vertrauensbrüche stehen auf der Tagesordnung.

Interessante Aufgaben

Sehr viel Eigenverantwortung, autodidaktisches Lernen. Keine Weiterbildungsmöglichkeiten

Gleichberechtigung

Keiner hat Aufstiegschancen. Alle werden unterm Daumen klein gehalten.

Arbeitsbedingungen

Technik vereinzelt auf neuem Stand, aber nicht bei allen Kollegen. Räume viel zu klein oder überfüllt. Kein Pausenraum. Keine Rückzugsmöglichkeiten.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Zu meiner Zeit keine Erfahrungen damit gemacht. Fair trade? Gibt es nicht.

Gehalt/Sozialleistungen

Zu meiner Zeit pünktlich. Aber unterbezahlt. Gut, es ist immer einer Sache des eigenen Verhandlungsgeschicks, aber wenn man mit Zweitjobs abgespeist wird, weil man Brutto nicht mehr bezahlen möchte, dann betrügt man nicht nur seine Angestellten!

Image

Den Namen kennen heute immer noch nur spezielle Zielgruppen und im Kreise dieser bricht schallendes Gelächter aus.


Umgang mit älteren Kollegen

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Fan LouGeschäftsführerin

Update am 13.02.2020
Schadenssumme wurde festgestellt, wir warten auf Genehmigung für die rechtliche Weiterverfolgung.

Update 21.12.2019

Mit Ihrer geänderten Version vom 05.12.2019 bestätigt Ihr schlechtes Gewissen, weil Sie vorsätzlich Verleumdung und üble Nachrede begangen haben. Ihre Änderung wird es nichts bringen, der Schaden für das Unternehmen ist bereits durch Ihre vorherige Bewertung entstanden.
Wir werden bei der Pressestelle Ihren jetzigen Arbeitgeber über unser bevorstehenden Gerichtsprozess informieren und Ihren Fall öffentlich transparent darstellen.
Dafür nehmen wir uns gern extra Zeit.

14.12.2019
Diese Bewertung verursacht erhebliche Schaden für das Unternehmen, sowohl für das Image als auch in der Wirtschaftlichkeit. Wir sind dabei die Schadenshöhe zu ermitteln und demnach mit der Schadensregulierung beginnen.

Verleumdung laut gem. § 187 Strafgesetzbuch, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis fünf Jahre.
Üble Nachrede laut gem. § 186 Strafgesetzbuch, Geldstrafe oder Freiheitsstrafe bis zwei Jahre.

Diese Bewertung trifft mindestens eine der beiden Strafe zu. Alle Beweise wurden gesichert inkl. alle Vorgängerversionen. Die Ermittlung ist bereits begonnen.

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