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IBAF
Bewertung

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Unterbezahlte Pfeiler

1,9
Nicht empfohlen
FreelancerHat zum Zeitpunkt der Bewertung für dieses Unternehmen in Rendsburg gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Bildungsangebote

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Fehlende Professionalität

Arbeitsatmosphäre

Einzelkämpferdasein

Karriere/Weiterbildung

Weiterbildung nur als Selbstzahler

Gehalt/Benefits

Bezahlung weit unter Wirtschaftlichkeit, Vermeidung von Sozialleistungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Kirchlicher Träger

Kommunikation

Mangelnder Informationsfluss auch in Krisensituationen


Image

Work-Life-Balance

Kollegenzusammenhalt

Umgang mit älteren Kollegen

Vorgesetztenverhalten

Arbeitsbedingungen

Gleichberechtigung

Interessante Aufgaben

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Arbeitgeber-Kommentar

Tanja VossFachbereichsleiterin Personal / stellv. Geschäftsführerin

Sehr geehrte*r Rezensent*in,

Ihre Bewertung fällt durchweg negativ aus. Das bedauern wir sehr und das wollen wir ernst nehmen.
Sie sind bei uns als Freelancer*in tätig, folglich als selbstständige*r Dozent*in, denn das ist der einzige Personenkreis, mit dem wir in dieser Art von Geschäftsbeziehung stehen.

Als Dozent*in kommt Ihnen eine besondere Rolle zu. Sie sind für die Qualität unserer Bildungsangebote und für unsere Teilnehmenden sehr wichtig und pflegen enge Kontakte zu dem Fachbereich, in dem Sie für uns tätig sind. Ansonsten sind Sie jedoch nicht weiter in die interne Kommunikation und Planung der IBAF gGmbH eingebunden – nicht, weil wir das nicht wollen, sondern weil wir das nicht dürfen!

Das sogenannte Herrenberg-Urteil des Bundessozialgerichts (§ 127 SGB IV) von 2022 bedeutet, dass schon die kommunikative und organisatorische Eingliederung einer*s Dozent*in in den Bildungsbetrieb der IBAF gGmbH ausreicht, um sie als abhängig beschäftigt einzustufen. Ist eine solche Einstufung erstmal erfolgt, gelten Sie als scheinselbständig, was mögliche Nachforderungen von Sozialversicherungsbeiträgen nach sich ziehen kann.

Um dem vorzubeugen sind wir gezwungen, den gesetzlichen Rahmen zu achten. Das bedeutet, dass
• wir Ihnen definitiv nicht vorgesetzt sind,
• wir Ihnen keine Weiterbildung bezahlen dürfen,
• Sie definitiv nicht als Teil unserer Teams in den Fachbereichen agieren und kommunizieren dürfen,
• wir Ihnen auch sonst keinerlei Anweisungen geben dürfen, die in der Weise interpretiert werden können, dass Sie in interne Prozesse eingebunden sind.

Uns ist sehr wohl bewusst, dass das Auswirkungen hat, und es wundert uns nicht, dass Sie sich als Einzelkämpfer*in betrachten. Aber dieses Ergebnis ist das Ergebnis der aktuellen Rechtsprechung!

Mit der Bitte um Verständnis und mit herzlichen Grüßen!
Tanja Voss
Fachbereichsleiterin Personal

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