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Was die Firma über den Job sagt

In der Justiz des Landes Brandenburg arbeiten rund 3.200 Menschen bei 23 Amts­gerichten, vier Land­gerichten und dem Branden­burgischen Ober­landes­gericht sowie vier Staats­anwalt­schaften und der General­staats­anwalt­schaft. Alle stehen gemeinsam für ein Ziel: Ein gerechtes Mitein­ander in der Gesell­schaft. In ganz unter­schied­lichen Berufs­feldern kann sich hier jeder auf seinen eigenen Karriere­weg machen. Unsere Mitarbei­tenden profi­tieren dabei von unter­schied­lichen Möglich­keiten der Arbeits­zeitge­stal­tung, einer guten Work-Life-Balance, sicheren Arbeits­plätzen und der Mög­lichkeit der Verbeam­tung. Die Justiz des Landes Branden­burg steht für Chancen­gleich­heit und begrüßt Bewer­bungen aus allen Teilen der Gesell­schaft.

Die rechts­staat­liche Durch­setzung gericht­lich fest­ge­stellter Ansprüche ist ein wichtiger wirt­schaft­licher Stand­ort­faktor. Denn die besten Urteile sind wertlos, wenn die Ansprüche anschließend nicht geltend gemacht werden können.

Der Präsident des Branden­burgischen Ober­landes­ge­richts sucht zum 1. Januar 2025

Quereinsteiger (m/w/d) als Gerichtsvollzieher

Gerichtsvollzieher (m/w/d) nehmen in der Justiz eine Sonder­stellung ein. Obwohl sie Mitarbei­tende eines Amts­gerichts sind, versehen sie ihre Auf­gaben eigen­ständig. Wichtiger Bestand­teil dabei ist der Außendienst. Das Büro unter­halten sie auf eigene Rech­nung außer­halb des Amts­gerichts­gebäudes.

Der spätere Ein­satz als Gerichts­voll­zieher (m/w/d) wird vor­rangig bei Amts­gerichten in den Land­kreisen Barnim, Märkisch-Oderland, Ober­havel, Ost­prig­nitz, Prignitz und Ucker­mark erfolgen.

Ihre Aufgaben:

  • Pfändung und Versteige­rung von beweg­lichem Vermögen
  • Zwangsweise Räumung von Wohnungen und Geschäfts­räumen
  • Durchführung von Zustel­lungen sowie Ab­nahme der Vermögens­auskunft

Wir erwarten von Ihnen:

  • Fachoberschulreife oder einen als gleich­wertig aner­kannten Bildungs­stand
  • Abgeschlossenes Studium oder eine abge­schlossene Berufs­ausbildung mit juris­tischer, bankfachlicher oder kauf­männischer Quali­fikation; Letzteres beschränkt auf Berufs­tätige, die in einem wirtschaftlich-juristischen oder finanz­wirt­schaft­lichen Berufs­feld tätig sind
  • Erste Berufspraxis
  • Sehr gutes schriftliches und münd­liches Aus­drucks­vermögen
  • Gesundheitliche Eignung für den Gerichts­vollzieher­dienst
  • Gültige Pkw-Fahrerlaubnis
  • Kenntnisse moderner Informations- und Kommuni­kations­technik
  • Leben in geordneten wirt­schaft­lichen Verhält­nissen
  • Soziales und wirtschaft­liches Verständ­nis
  • Hohe Einsatzbereit­schaft, Organi­sations­fähig­keit und Engage­ment
  • Selbstsicherheit, kompe­tentes Auf­treten und Durch­setzungs­stärke
  • Einfühlungs­vermögen sowie Kommunikations- und Konflikt­fähigkeit
  • Vorliegen der Voraus­setzungen für eine spätere Über­nahme in das Beamten­ver­hältnis nach bestandener Prü­fung (dazu gehört z. B., dass Sie zum Zeit­punkt der Einstel­lung das 43. Lebens­jahr noch nicht voll­endet haben und die deutsche Staats­angehörig­keit haben)

Wir bieten Ihnen:

  • Einen vielseitigen Beruf mit einem breit gefächer­ten Auf­gaben­bereich und einer flexiblen, grund­sätz­lich eigen­ständigen Arbeits­gestaltung
  • Eine spezifische Aus­bil­dung über 26 Monate, wäh­rend der Sie ein monat­liches Entgelt in Höhe von ca. 3.000 bis 3.200 Euro brutto erhalten; die Probezeit beträgt sechs Monate
  • Nach erfolgreichem Abschluss der Ausbil­dung und bei Vor­liegen der persön­lichen Voraus­set­zungen die Beru­fung in das Beamten­verhältnis auf Probe und die Er­nennung zum Gerichts­vollzieher (m/w/d) (Besol­dungs­gruppe A 8)
  • Bei Bewährung in der täg­lichen Arbeit ein Beamten­ver­hältnis auf Lebens­zeit und einen Auf­stieg bis Besol­dungs­gruppe A 9 mit Amts­zulage
  • Zusätzlich zur Besol­dung einen erheb­lichen Anteil der von Ihnen ein­genommenen Gebühren für die Einrich­tung und Unter­haltung eines eigenen Büros (Sach­kosten und Kosten für Büro­kräfte)

Ist Ihr Interesse geweckt?

Bewerben Sie sich bis zum 10. Mai 2024 um Zulassung zur Gerichts­voll­zieher­aus­bildung, die am 1. Januar 2025 beginnt. Ihre vollständigen Bewerbungs­unter­lagen richten Sie bitte per Post an:

Brandenburgisches Oberlandesgericht
– Der Präsident –
Gertrud-Piter-Platz 11
14770 Brandenburg an der Havel

oder per E-Mail an: dezernat10@olg.brandenburg.de

Ansprechpartner:
Herr Gielow
Telefon: 03381 / 39-9223
Frau Gorlo
Telefon: 03381 / 39-9213
E-Mail: dezernat10@olg.brandenburg.de

Der Bewerbung sind von Ihnen folgende Unterlagen beizufügen:

  • Tabellarischer Lebenslauf
  • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Schul­abschlusses
  • Ablichtung des Zeugnisses des erreichten Berufs­abschlusses und / oder eines erreichten Hochschul- oder Fachhochschulabschlusses
  • Zeugnis / Zeugnisse über die bisherige beruf­liche Tätig­keit
  • Kopie des Personalausweises
  • Formlose Einver­ständnis­er­klärung zur Teil­nahme an den Ausbil­dungs­abschnitten, die im Ausbildungszentrum der Justiz Nordrhein-Westfalen, Neben­stelle Monschau, durchgeführt werden

Bei ausländischen Bildungs­abschlüssen ist die Feststel­lung der Ver­gleichbar­keit und Aner­kennung durch die hier­für zuständige Stelle bei­zufügen. Andern­falls kann Ihre Bewer­bung im Auswahl­verfahren nicht berücksichtigt werden. Weitere Infor­mationen dazu finden Sie im Internet:

Sollten die erforder­lichen Nach­weise nicht bei­liegen, führt dies zu einem Ausschluss aus dem Bewer­bungs­verfahren.

Weitere Informa­tionen zum Berufs­bild des Gerichts­vollziehers (m/w/d) finden Sie ebenso im Inter­net:

Die Bewerberauswahl erfolgt unab­hängig von Geschlecht, Behinde­rung, ethnischer und sozialer Her­kunft, Religion / Welt­anschauung, Alter sowie sexueller Orien­tie­rung und Identi­tät.

Der Präsident des Branden­burgischen Oberlandes­gerichts hat sich die berufliche Förde­rung von Frauen zum Ziel gesetzt und ist des­halb beson­ders an Bewerbungen von Frauen interes­siert.

Schwerbehinderte Menschen werden bei gleicher Eignung bevor­zugt berück­sichtigt; von ihnen wird nur ein Mindest­maß an körper­licher Eig­nung erwartet. Im Falle einer Schwer­be­hinderung / Gleich­stellung mit Schwerbe­hinderten sind die ent­sprechenden Nach­weise der Schwer­behinde­rung / Gleich­stel­lung mit Schwer­behin­derten beizu­fügen, da bei Fehlen der Unter­lagen Ihre Bewer­bung diesem bevor­zugt zu behandelnden Personen­kreis nicht zuge­ordnet werden kann.

Bedienstete des öffent­lichen Dienstes werden gebeten, die Ein­ver­ständnis­erklärung zur Personal­aktenein­sicht – unter Nennung der An­schrift der personal­akten­führenden Stelle – zu erteilen.

Während der Ausbil­dung kann einem Wunsch auf Teilzeit­arbeit nicht ent­sprochen werden.

Eine Kostenerstattung für Auslagen / Reise­kosten im Rahmen des Bewerbungs­ver­fahrens ist nicht mög­lich.

Die Stellenausschreibung steht unter dem Vorbe­halt, dass zum Zeit­punkt der Stellen­besetzung die haus­halts­recht­lichen Voraus­setzungen gegeben sind.

Der Bewerber (m/w/d) erklärt sich durch die Abgabe einer Bewer­bung mit der Einsicht­nahme in die Bewerbungs­unter­lagen ein­ver­standen und stimmt der vorüber­gehenden Speiche­rung seiner Daten im Rahmen des Auswahl­ver­fahrens zu. Weitere Informa­tionen zur Verarbei­tung personen­be­zogener Daten gemäß Artikel 13 der Datenschutz-Grund­verord­nung (DSGVO) ent­nehmen Sie bitte der Internet­präsen­tation des Branden­bur­gischen Ober­landes­gerichts. Nach Abschluss des Besetzungs­ver­fahrens werden die Bewerbungs­unter­lagen unter Beach­tung der datenschutz­recht­lichen Bestim­mungen ver­nichtet.

Dann bewirb dich gleich für den Job bei Brandenburgisches Oberlandesgericht.