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Orridge
Vorstellungsgespräche

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Verstoß gegen Art. 5(1)(c) DSGVO – ohne Antwort folgt Meldung an die Aufsichtsbehörde wegen unzulässiger Datenerhebung.

1,3
Absage
Bewerber/inHat sich 2025 in Bonn als Inventurhelfer:in (m/w/d) oder Inventurhelfer:in / Werkstudent:in (m/w/d) beworben und eine Absage erhalten.

Verbesserungsvorschläge

Der Bewerbungsprozess bei Orridge Inventory Service GmbH wirft erhebliche datenschutzrechtliche Fragen auf. Trotz vollständiger und korrekter Angabe der geforderten Daten wurde ein unnötiger Nachweis der Steuer-ID verlangt, ohne eine klare Rechtsgrundlage zu nennen – ein möglicher Verstoß gegen den DSGVO-Grundsatz der Datenminimierung. Eine inhaltliche Antwort auf berechtigte Rückfragen blieb aus, stattdessen folgte eine unbegründete Absage. Sollte innerhalb von zwei Wochen keine zufriedenstellende Erklärung erfolgen, wird dieser Vorfall gemeldet. Insbesondere die unnötige Anforderung sensibler Arbeitnehmerdaten ohne klare rechtliche Grundlage und die intransparente Entscheidungsfindung lassen auf fragwürdige Praktiken schließen. Ein respektvoller und rechtskonformer Umgang mit Bewerberdaten wäre hier dringend erforderlich.

Bewerbungsfragen

Technischer Informatiker


Erklärung der weiteren Schritte

Professionalität des Gesprächs

Zufriedenstellende Reaktion

Wertschätzende Behandlung

Vollständigkeit der Infos

Erwartbarkeit des Prozesses

Zufriedenstellende Antworten

Zeitgerechte Zu- oder Absage

Angenehme Atmosphäre

Schnelle Antwort

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