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ZAUNHAUS 
DDS 
in 
Borna
Bewertung

Restgehalt erst nach Zwangsvollstreckung

3,0
Nicht empfohlen
Ex-Zeitarbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr im Bereich Logistik / Materialwirtschaft gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Ich habe als Aushilfsfahrer im April 2018 bei Zaunhaus gearbeitet. Ein Teil des Gehaltes kam erst nach Mahnung. Alsdann mußte der Rest eingeklagt werden (ArbG Leipzig, 3 Ca 1558/18). Auch nach einem gerichtlichen Vergleich erfolgte keine Zahlung, so daß der GVZ den Rest beiziehen mußte (DR I-III 1299/19).


Kollegenzusammenhalt

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