Arbeitsvertrag ist erst im Bereich des Möglichen, nachdem ein von der Firma nicht Probemonat abgeschlossen ist.
Bewerber/inHat sich 2018 als Junior Webgestalterin beworben und sich schließlich selbst anders entschieden.
Verbesserungsvorschläge
Dass von einem Bewerber mit einschlägiger Berufsausbildung sowie vorhandener Berufserfahrung im Branchen ähnlichen Bereich ein komplett unbezahlter Probemonat bei normaler Arbeitsleistung vorausgesetzt wird sollte keinesfalls als normale Praxis gesehen werden. Anm: Es handelt sich dabei um eine "Arbeitserprobung" durch das AMS. Durch diese meiner Meinung nach nachteilige Behandlung von potenziellen Arbeitnehmern entstand für mich kein professioneller Eindruck vom Unternehmen.
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