Case Manager*in im arbeitsmarktpolitischen Kontext für Linz | 25-30 Wo-Std.
Vor 3 TagenGraz
Vollzeit
Was ehemalige und aktuelle Mitarbeiter:innen über diesen Arbeitgeber sagen
Geschätztes Gehalt
Das könntest du laut kununu User:innen als Case Manager in Österreich verdienen
Ø 40.900 €
Bruttodurchschnittsgehalt Vollzeit
29.000 €60.900 €
Mehr Einblicke
Was die Firma über den Job sagt
OÖ Hilfswerk GmbH ist ein soziales Dienstleistungsunternehmen mit 19 Familien- und Sozialzentren in OÖ und sucht eine*n Case Manager*in im arbeitsmarktpolitischen Kontext für Linz.
Durch Qualifizierung, Beschäftigung, Beratung und Betreuung geben wir arbeitsuchenden Menschen die nötigen Voraussetzungen für einen erfolgreichen und dauerhaften (Wieder-) Einstieg in die Arbeitswelt. Im Projekt 'Case Management“ unterstützen wir Personen im Sozialhilfebezug mit persönlichen Einzelgesprächen und bieten Beratung und Begleitung zu verschiedenen Themen an.
- Umfassende und ganzheitliche (Erst-)Beratung und Sozialanamnese
- Erarbeitung individueller Ziel- und Hilfepläne und Begleitung bei deren Umsetzung
- Unterstützung bei der Regelung persönlicher Rahmenbedingungen, um eine Arbeitsaufnahme zu ermöglichen
- Auseinandersetzung mit dem Sozialhilfebescheid
- Bewerbungstraining
- Bei Bedarf aufsuchende Beratung; Begleitung bei Ämtern/Behörden/Gericht/etc.
- Dokumentation und Berichtswesen
- Vernetzungsarbeit mit Systempartnern in der Region
- Zusammenarbeit mit unseren Auftraggebern sowie einem multiprofessionellen Team
- Akademischer Grundberuf (bevorzugt Studium Sozialarbeit) Voraussetzung
- Berufserfahrung im arbeitsmarktpolitischen Kontext und/oder in der psychosozialen Beratung
- Optimalerweise Zusatzausbildung Case Management
- Hohe Kommunikationskompetenz sowie gut strukturierte Arbeitsweise
- Sehr gute Fähigkeiten im Dokumentieren und Verfassen von Berichten
- Verständnis und Wertschätzung für Personen in schwierigen Lebenslagen
- Hohes Maß an Eigeninitiative, Selbständigkeit, Belastbarkeit und Teamgeist
- EDV-Kenntnisse (für Dokumentation, Auswertungen, Statistiken)
- Strafregisterbescheinigung (§10, Abs.1 Strafregistergesetz) Die damit verbundenen Unkosten können leider nicht ersetzt werden.
Neugierig, hier zu arbeiten?Dann bewirb dich gleich für den Job bei Hilfswerk Österreich.
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