Mehrfachbewertung
Vorsicht bei Kündigung
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr für dieses Unternehmen in Langkampfen gearbeitet und diesen Arbeitgeber mehrfach bewertet. (Mitarbeiter:innen dürfen ihren Arbeitgeber einmal im Jahr bewerten.)
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Vorsicht! Niemals eine Einvernehmliche Auflösung unter Druck von Seiten des Arbeitgebers unterschreiben! Und in keinem Fall sich beleidigen lassen, es ist Diskriminierung und Erpressung. Es ist eine kostengünstige Möglichkeit den Arbeiter los zu bekommen. Wenn Sie kündigen wollen dann sollen Sie das mit gesetzlicher Kündigungsfrist machen, dann werdet ihr für diese Zeit noch bezahlt. Und ihr bekommt zwei Postensuchtage in der Woche zum Suchen neuer Arbeit!
Arbeitsatmosphäre
Image
Work-Life-Balance
Karriere/Weiterbildung
Gehalt/Benefits
Umwelt-/Sozialbewusstsein
Kollegenzusammenhalt
Umgang mit älteren Kollegen
Vorgesetztenverhalten
Arbeitsbedingungen
Kommunikation
Gleichberechtigung
Interessante Aufgaben
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