Mangelnde Einsicht betr. Fehlentwicklungen führt (fast immer) zu hohen Folgekosten
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Viele Bewerter:innen beschreiben Zustände beim Kanton Basel-Landschaft, die eines öffentlichen Arbeitgebers unwürdig sind – Missachtung des Personalgesetztes und Duldung von Vorgesetztenwillkür, um nur zwei davon zu nennen. Zwei unterschiedliche Faktoren spielen hierbei eine Rolle:
Zum einen kann es für einen Arbeitgeber in Punkto Rekrutierung von Talenten prekär werden, wenn seine Reputation sich zunehmend verschlechtert. Beim Kanton Basel-Landschaft ist der Ruf mittlerweile unübersehbar ramponiert, aber als (vermeintlich) sicherer Arbeitgeber mit einem Monopol für Beschäftigung in diversen Bereichen kann ihm das egal sein. Es werden sich trotzdem Leute finden, die für den Kanton arbeiten wollen.
Zum anderen jedoch käme dem Kanton als öffentlichem Arbeitgeber auch ein Vorbildrolle zu, wenn es um Fairness und um die konsequente Einhaltung der gesetzlichen Normen geht. Hier geht es um Glaubwürdigkeit. Wenn der Kanton sich darum foutiert, ist das ein echtes Problem – ein Problem des Rechtsstaats und des erodierenden Vertrauens der Bürger:innen in diesen Rechtsstaat.