Ihr Unternehmen?

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BEKIM 
Pflegefachpersonal 
GmbH
Bewertung

Ihr Unternehmen?

UNVOLLSTÄNDIGE BEZAHLUNG, DRECKIGE ÜBERNACHTUNGSMÖGLICHKEIT

1,0
Nicht empfohlen
Ex-Zeitarbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung nicht mehr bei BEKIM Pflegefachpersonal e.K.Inhaber Bekim Hyseni in Nieder-Olm gearbeitet.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Ich war sehr spontan dazu bereit einen überregionalen Einsatz in einem Altenpflegeheim anzunehmen, obwohl ich nur im Umkreis von 50km arbeiten wollte! Ich bin also 1,5h hingefahren und habe mich sogar auch darauf eingelassen in der Einrichtung zu übernachten! Dort angekommen hat mich ein dreckiges Zimmer erwartet! Bad benutzt - Mülleimer voll, Feuchte Handtücher auf dem Boden, Kosmetikartikel und Lebensmittel im Schrank und ein benutztes Bett!!!! Ich hatte keine Küchenzeile... Kein Geschirr, gar nichts und bin nach meinem ersten Frühdienst direkt wieder abgereist!! Da mir vom Arbeitgeber als Alternative eine WG mit einer anderen Kollegin in einem AIRBNB vorgeschlagen wurde - wir hätten uns Bad, Küche und Schlafzimmer teilen müssen, was für mich nicht infrage kam!

Bisher keine Bezahlung für den geleisteten Dienst erhalten und keine Bezahlung für die An- und Abreise. Das Heim an sich war auch eine Katastrophe - sowas kann man nicht verantworten! Ich habe dann nach einer Weile mal nachgefragt, ob denn noch ein regionaler Einsatz für mich gesucht wird - es wurde keiner gefunden und mir wurde erneut etwas angeboten was weiter weg ist. Diesmal 3,5h! Das habe ich abgelehnt, aber ich wurde trotzdem versucht zu überreden. Natürlich ohne Erfolg, weil die Übernachtungsmöglichkeit erneut in der Einrichtung gewesen wäre.

Zu einem richtigen Arbeitsvertrag kam es auch nicht, da es nicht möglich war diesen fehlerfrei zu gestalten. Entweder haben die Stunden nicht gestimmt oder mein Name war falsch geschrieben.

Leider nicht zu empfehlen, obwohl der Chef anfangs so nett gewirkt hat....

NACHTRAG: Ich wurde nach Veröffentlichung der Bewertung telefonisch kontaktiert und mir wurde die Bezahlung zugesichert. Gehalt wurde am 7.2. und ein Rest noch am 10.2. ausbezahlt - allerdings bisher unvollständig. Mein Antrag auf Fahrtkosten wurde eingereicht. Da ich per Mail dazu aufgefordert wurde meine Bewertung anzupassen, da ich sonst mit rechtlichen Konsequenzen rechnen müsste, ist dies jetzt der aktuelle Stand.


Arbeitsatmosphäre

Image

Work-Life-Balance

Karriere/Weiterbildung

Gehalt/Sozialleistungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Kollegenzusammenhalt

Umgang mit älteren Kollegen

Vorgesetztenverhalten

Arbeitsbedingungen

Kommunikation

Gleichberechtigung

Interessante Aufgaben

HilfreichHilfreich?1Zustimmenstimmt zuMeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Besnik Dedia

Sehr geehrte Frau M.,
vielen Dank, dass Sie sich die Zeit genommen haben, Ihre Erfahrungen zu teilen. Wir schätzen konstruktives Feedback, müssen jedoch betonen, dass wir für unbegründete Anschuldigungen kein Verständnis haben.
Der überregionale Einsatz wurde Ihnen auf freiwilliger Basis angeboten, eine Verpflichtung bestand zu keiner Zeit – wie Sie in Ihrer Bewertung selbst bestätigen. Die Unterkunft wurde vom Kunden bereitgestellt, was in der Zeitarbeit üblich ist. Da es sich um einen Neukunden handelte, worüber wir Sie im Vorfeld informiert haben, hatten wir keine Erfahrungswerte zur Unterbringung. Wir stimmen Ihnen zu, dass der Zustand der Unterkunft nicht akzeptabel war. Daher haben wir sofort reagiert und Ihnen eine Ferienwohnung über Airbnb gebucht. Dieses schnelle Handeln spiegelt aus unserer Sicht unser Engagement für unsere Mitarbeitenden wider und sollte in der Bewertung berücksichtigt werden, anstatt sich ausschließlich auf den Zustand der Kundenunterkunft zu beziehen.
Fairerweise sollte in Ihrer Bewertung erwähnt werden, dass der Vorschlag einer Wohngemeinschaft lediglich eine Option war, um auch eine andere Kollegin aus dieser Unterkunft zu holen – obwohl sie selbst zufrieden war und nichts beanstandet hat. Ihnen wurde ausdrücklich angeboten, die Ferienwohnung allein zu beziehen.
Nach Erhalt Ihres Arbeitsvertrags haben Sie uns per E-Mail darüber informiert: „Hab vergessen nochmal darauf hinzuweisen, dass ich Teilzeit arbeiten möchte. 130h pro Monat. Ist das möglich?“ Der Vertrag wurde daraufhin umgehend entsprechend angepasst.
Bezüglich der Lohnzahlung möchten wir betonen, dass Ihr Gehalt – wie in der Zeitarbeit üblich und vertraglich vereinbart – im Folgemonat ausgezahlt wurde. Ein Blick in den Arbeitsvertrag hätte genügt, um dieses Missverständnis zu vermeiden. Sie haben am 14. Januar einen einzelnen Dienst geleistet und den Lohn noch im selben Monat erwartet. Eine Lohnabrechnung kann jedoch erst nach Abschluss des Monats und nach Meldung an die Sozialversicherungsträger erstellt werden. Ihre Zahlung erfolgte fristgerecht am 07. Februar. Jeder, der in der Zeitarbeit tätig ist oder war, kann selbst einschätzen, ob dies eine Verzögerung oder eher eine schnelle Bearbeitung darstellt.
Ihre Reisekosten wurden gemäß den vertraglichen Regelungen erstattet. Da zunächst kein Antrag Ihrerseits vorlag, wurde Ihnen eine Pauschale ausgezahlt. Nach Einreichung des Antrags wurde der restliche Betrag umgehend erstattet.
Ihr öffentlicher Vorwurf, wir hätten Ihnen den Lohn vorenthalten, entspricht nicht den Tatsachen. Unser Anruf diente allein der Klärung dieser Angelegenheit und sollte keinesfalls als Druckmittel verstanden werden. Wir legen großen Wert auf eine transparente und faire Zusammenarbeit und stehen Ihnen jederzeit für eine direkte Klärung zur Verfügung. Sollten Sie dennoch Zweifel haben, empfehlen wir Ihnen, sich rechtlichen Rat einzuholen.

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