als recht kleines Systemhaus können wir diese anonyme Bewertung aufgrund des Zeitpunkts und den darin enthaltenen Orthografiefehlern eindeutig zuordnen. Daher können wir auch eine gezielte Stellungnahme zu dieser Bewertung wie folgt abgeben:
Eines vorweggenommen: Während der Probezeit die Genehmigung zu bekommen, für 3 Wochen im außereuropäischen Ausland Urlaub machen zu dürfen, obwohl hierfür kein Urlaubsanspruch besteht, ist ein sehr großes Entgegenkommen seitens des Arbeitgebers.
Die erste Überraschung kam dann am letzten Tag der Probezeit, an dem die betroffene Person ihre Kündigung (14 Tage Kündigungsfrist) uns zustellen ließ. Dies ohne Vorankündigung so zu praktizieren, zeugt nicht gerade von Aufrichtigkeit.
Dann direkt nach der Kündigung während des Urlaubs ein ärztliches, nicht in deutsch übersetztes Attest bei uns einzureichen und darauf zu hoffen, eine Lohnfortzahlung zu erhalten (da der genommene Urlaub den Urlaubsanspruch weit überstiegen hat), ist dann schon dreist.
Selbst dann war unsere Personalabteilung entgegenkommend und hat der betreffenden Person nach Rückfrage bei der Krankenkasse angeraten, das übersetzte Attest dort einzureichen, sodass die Krankenkasse das Attest ggf. akzeptiert. Dies wurde nicht getan.
Aufgrund der beschriebenen Vorgehensweise der betroffen Person waren wir - aus nachvollziehbaren Gründen - nicht bereit, die entsprechenden Fehltage (unbezahlter Urlaub) auszuzahlen. Wir gehen daher davon aus, dass diese Bewertung ausschließlich verfasst wurde, um unser Unternehmen zu diskreditieren.
Biedenkopf, 16.10 2020
Feyzi Erdar Geschäftsführer
Anmerkung an die Redaktion: Da die o. g. betroffene Person es nicht für nötig erachtet hat, unsere Firmierung korrekt zu formulieren und wir keine Korrektur vornehmen können, bitten wir Sie herzlich, dies für uns zu tun. Die korrekte Firmierung lautet: „ERDAR Consulting - IT Center Biedenkopf GmbH“. Für die Mühen danken wir Ihnen im Voraus.