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GEBEWO 
Soziale 
Dienste 
Berlin 
gGmbH
Bewertung

Seit vielen Jahren der beste Arbeitgeber, den ich jemals hatte. Es stimmt wirklich alles: Gehalt, Arbeit, Atmosphäre.

4,8
Empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung für dieses Unternehmen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Der perfekte Arbeitgeber. Er ist ansonsten sehr sozial, Diversität wird tatsächlich gelebt, tolle Arbeitsatmosphäre, hohe Transparenz der Arbeit, sehr gute Bezahlung nach Tarif, usw.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Es gibt nichts wirklich Schlechtes. Ich empfehle diesen Arbeitgeber zu 100 Prozent weiter. Es gibt wirklich viele Firmen, die sich hier eine Scheibe abschneiden könnten.

Verbesserungsvorschläge

Die Urlaubsregelungen für Teilzeit- bzw. Minijobkräfte sind m.E. ziemlich ungerecht, denn man muss für einen freien Tag gleich mehrere Urlaubstage nehmen, obwohl man ja auch weniger Geld verdient, wenn man weniger arbeitet.


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Arbeitsbedingungen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Gehalt/Sozialleistungen

Image

Karriere/Weiterbildung

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Arbeitgeber-Kommentar

Franziska KühnemannLeitung Personalabteilung

Liebe*r Kolleg*in,

vielen Dank für Ihr positives Feedback. Wir freuen uns, dass Sie bei uns zufrieden sind und wünschen Ihnen weiterhin eine gute Zeit in der GEBEWO.

Gerne wollen wir aber auch auf Ihren Hinweis zur Urlaubsgewährung eingehen. Wir sind durch unsere Leistungen in der Eingliederungs- und Wohnungsnotfallhilfe in unseren Einrichtungen gemäß dem SGB IX und SGB XII und durch die Leistungsvereinbarungen mit dem Land Berlin zu einer hundertprozentigen Personalvorhaltung verpflichtet, die an allen fünf Tagen in der Woche gewährleistet sein muss.

Aus diesem Grund sind in all unseren Arbeitsverträgen 5-Tage-Wochen vereinbart, auch wenn die regelmäßige Arbeitszeit bspw. nur 20 oder 30 Stunden/Woche betragen. Bei einer vertraglich vereinbarten 5-Tage-Woche wird auch der Urlaubsanspruch auf eine 5-Tage-Woche berechnet. An wie vielen und welchen Tagen in der Woche Sie bei Teilzeit diese Arbeitszeit grds. ableisten, entscheiden Sie gemeinsam in Absprache mit der Einrichtungsleitung. Um eine Woche frei zu bekommen, sind natürlich auch die Urlaubstage in Anspruch zu nehmen, auf dessen Grundlage und Gesetzeslage sie berechnet worden sind – in unserem Fall 5 Tage bei einer offiziellen 5-Tage-Woche.

Gerne können Sie sich bei weiteren Rückfragen zu diesem Thema aber auch nochmal an uns oder Ihre Einrichtungsleitung wenden.

Mit besten Grüßen
Ihre Personalabteilung

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