4 Tage vor Weihnachten gibts die besten Kündigungsgründe - um den Lohn zu kürzen oder nicht zu zahlen
Gut am Arbeitgeber finde ich
Ich finde es Klasse, das eine Hausverwaltung im Handelsregistereintrag als Geschäftszweck "Lebensberatung" einträgt (siehe HRA Essen 9548: "Hausverwaltung, Hausmeisterdienste, sowie sämtliche Dienstleistungen in Bezug auf Gebäudeunterhaltung und Instandhaltung sowie die Erbringung von Management und Beratungsdienstleistungen. Außerdem Lebensberatung. ". In Praxis: läufts mal schlecht - komm' lass uns drüber reden ...
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Unfairness
Verbesserungsvorschläge
Ehrlichkeit währt am längsten, denn alles kommt irgendwann wieder zurück!
Arbeitsatmosphäre
Leistung wird keinesfalls anerkannt (siehe zweite Bewertung)
Kollegenzusammenhalt
von einer Zusammenarbeit kann kaum gesprochen werden, da Hausverwaltung und Bauleitung selten zusammen kommen.
Vorgesetztenverhalten
Geschäftsführung ist i. d. R. einmal monatlich sonnabends vor Ort, gibt mehr weniger klare Vorgaben und überlässt ansonsten den Betrieb den Selbstlauf.
Umgang mit älteren Kollegen
Mitarbeiter 50 + werden gern eingestellt, um die Förderung der Agentur zu erhalten.
Gehalt/Sozialleistungen
Die Firma zahlt Mindestlohn, manchmal.
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Fall 1: 4 Arbeiter dämmen 1 Monat ein Neubaublock, 3 Tage vor Weihnachten plötzlich ist alles ganz schlecht gemacht und nur noch ein 10tel des Lohnes wird gezahlt.
Fall 2: monatelang wird erwartet, dass zusätzlich am Sonnabend gearbeitet werden soll, aber "angesichts der Entlohnung ... sind Überstunden mit dem ("schwindelerregenden") Gehalt abgegolten. Fahrkosten von über 1000 € werden einfach nicht bezahlt, dafür werden mehrmals monatlich Fahrten (auf eigene Kosten) von Dresden nach Dortmund, Zwickau usw. erwartet.
Fall 3: Hausverwalter 1 war ein viertel Jahr tätig, angeblich hätte er dann für die Konkurrenz gearbeitet.
Hausverwalter 2 war nicht einmal ein viertel Jahr beschäftigt, er hätte angeblich - na was wohl? - für die Konkurrenz gearbeitet.
Hausverwalter 3 ...
Natürlich wird mit Vorliebe zum Monatsende gekündigt und wegen vorgeblicher Schlechtleistung könne man das Gehalt nicht zahlen.