2 Bewertungen von Bewerbern kununu Prüfprozess
kununu Prüfprozess
2 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,5 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
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2 Bewerber haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 1,5 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Ich habe den Bewerbungsprozess bei Loomis über einen Zeitraum von rund 12 Wochen erlebt. Insgesamt fanden zwei Gespräche statt.
Die zusätzliche HR-Ansprechpartnerin habe ich dabei als freundlich, zuvorkommend und engagiert wahrgenommen. Der persönliche Austausch mit ihr war aus meiner Sicht durchweg angenehm und professionell.
Gleichzeitig hatte ich im weiteren Verlauf den Eindruck, dass wesentliche Abstimmungen und Entscheidungen zentral gesteuert wurden. In einem Gespräch wurde mir eine Rückmeldung innerhalb einer Woche in Aussicht gestellt. Nachdem diese ausblieb, musste ich mehrfach selbst nach dem aktuellen Stand fragen.
Gerade im Hinblick auf die lange Dauer des Prozesses hätte ich mir eine deutlich verbindlichere und transparentere Kommunikation gewünscht. Nach rund 12 Wochen ohne klare Perspektive habe ich mich letztlich dazu entschieden, den Bewerbungsprozess selbst zu beenden.
Meine Kritik richtet sich dabei ausdrücklich nicht gegen die HR-Ansprechpartnerin, die ich persönlich sehr positiv erlebt habe, sondern gegen den gesamten Ablauf und insbesondere die fehlende Verbindlichkeit in der Kommunikation und Entscheidungsfindung.
Meine Erfahrungen aus dem Bewerbungsprozess habe ich auch in meinem privaten Umfeld geteilt. Aufgrund meiner persönlichen Erfahrungen kann ich Loomis als Arbeitgeber derzeit nicht empfehlen.
Die systematische Veröffentlichung von Stellenanzeigen durch Arbeitgeber oder Personalabteilungen, die objektiv nicht besetzbar sind oder bei denen keinerlei ernsthafte Besetzungsabsicht besteht, ist nicht nur eine Täuschung der Bewerbenden, sondern ein massiver Missbrauch arbeitsmarktlicher Mechanismen. Wer wissentlich oder fahrlässig derartige Anzeigen erstellt oder verbreitet, macht sich zivil- und strafrechtlich haftbar. Arbeitgeber drohen wettbewerbsrechtliche Sanktionen, Schadensersatzpflichten sowie strafrechtliche Ermittlungen wegen Irreführung oder Betrugs (§ 263 StGB analog). HR-Mitarbeitende, die solche Anzeigen in Kenntnis der Unbesetzbarkeit publizieren, tragen subsidiär Verantwortung und können ebenfalls mit erheblichen Geldstrafen, arbeitsrechtlichen Maßnahmen oder anderen Sanktionen belegt werden.
Solange unberechtigte Stellenanzeigen in Deutschland ohne rechtliche Folgen bleiben, wird der Fachkräftemangel systematisch verschärft, und jede nachhaltige Lösung bleibt illusorisch. Erst durch die konsequente Ahndung dieser Praxis kann Transparenz im Bewerbungsprozess hergestellt, Bewerbende geschützt und der Fachkräftemangel wirksam bekämpft werden. Es ist daher unabdingbar, dass die Rechtsordnung Arbeitgeber und HR-Verantwortliche in die Pflicht nimmt und jede Form der irreführenden Stellenanzeige mit klaren Sanktionen versieht.