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Alle Bewertungen durchlaufen den gleichen Prüfprozess - egal, ob sie positiv oder negativ sind. Im Zweifel werden Bewertende gebeten, einen Nachweis über ihr Arbeitsverhältnis zu erbringen.
Ohne Anstand
Verbesserungsvorschläge
Diese Firma inseriert des öfteren in der Sächs. Zeitung:
"Mitarbeiter/in für Acryl- u. Kunststoffbearbeitung mit PC-Kenntnissen"
"Einstellung als Werkzeugmacher/in mit CNC-, Elektronik- und PC-Kenntnissen"
Die Bewerbung erfolgte per eMail.
Die beilgelegten Zeugnisse und Lebenslauf spiegeln mein umfangreiches Wissen und Erfahrungen weit über den Beruf hinaus wieder.
Durch die Firma erhielt ich auch nach 3-4 Wochen keine Antwort, auch nicht auf eine Nachfrage per eMail.
Etwa ein Jahr später entdeckte ich wieder ein Stellenangebot. Die Unterlagen sendete ich noch einmal, nun mit dem Hinweis, daß beim ersten Anschreiben und Nachfrage nie eine Antwort erhielt.
Nun bekam ich sofort Antwort: "Nachricht gelöscht"
Wie würde ein Unternehmer einen Bewerber bewerten, der ohne Mitteilung nicht zu einem Vorstellungsgespräch kommt?