HR und Geschäftsleitung – Kompetenz? Wird hier wohl als Option betrachtet.
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
In diesem Unternehmen scheinen HR und Geschäftsleitung beschlossen zu haben, Gesetze als bloße Handlungsempfehlung zu betrachten. Besonders bezeichnend: Mehreren Mitarbeitenden wurde das Krankengeld bzw. die Lohnfortzahlung gestrichen, weil man der Meinung war, sie seien „nicht wirklich krank“. Natürlich ohne medizinische Grundlage – die eigene Einschätzung reicht hier völlig aus, schließlich sind Bauchgefühle ja bekanntermaßen genauso belastbar wie ärztliche Atteste.
Nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (§ 3 EFZG) besteht bei Vorlage einer ärztlichen Arbeitsunfähigkeitsbescheinigung Anspruch auf Lohnfortzahlung. Die Bewertung einer Krankheit obliegt laut § 44 SGB V Ärzt*innen und Krankenkassen – nicht HR oder Geschäftsleitung. Aber juristische Feinheiten sind hier wohl eher optional.
Was besonders irritiert: Diese Art von Entscheidungen findet offenbar großen Anklang im Führungskreis. Statt kritisch zu hinterfragen, wird intern lieber applaudiert – als wäre die Missachtung von Arbeitnehmerrechten ein Zeichen von „starker Führung“.
Empathie oder Verantwortungsgefühl sucht man vergeblich; stattdessen wird mit bemerkenswerter Gleichgültigkeit in Kauf genommen, dass Mitarbeitende dadurch in finanzielle Engpässe geraten. Entscheidungen werden zunehmend fragwürdig, aber Kritik gilt hier als „persönliches Empfinden“. Ja klar – und Mathematik ist auch nur Ansichtssache.
Fazit: Wer hier arbeitet, sollte sein Vertrauen lieber in Gesetze als in diese Führung legen. Denn die eine Seite hält sich wenigstens daran.
