2 Bewertungen von Mitarbeiter:innenkununu Prüfprozess
kununu Prüfprozess
2 Mitarbeiter:innen haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 2,5 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
Ihr Unternehmen?
kununu Prüfprozess
2 Mitarbeiter:innen haben diesen Arbeitgeber mit durchschnittlich 2,5 Punkten auf einer Skala von 1 bis 5 bewertet.
nichts
alles
Alles müsste verbessert werden
Zufriedenstellend
Das Image war mir bis zu meiner Einstellung nicht bekannt. Doch während der Arbeitsjahre machte ich zwischen meiner Tätigkeit und meiner Anstellung bei Reichelt einen Unterschied. Demnach trennte ich meine Tätikeit als Begleitperson im Umgang mit Behinderten von meiner Zugehörigkeit beim Unternehmen Reichelt und verdrängte meine Unzufriedenheit mit dem durchaus angenehmen Umgang mit Behinderten.
Zufriedenstellend
Schlecht.
Gehälter wurden pünktlich ausbezahlt mit Lohnschein. Die Beschäftigungszeiten lagen jedoch weit unter den Einkommensmöglichkeiten auf 450,-€ - Basis. Oft waren nicht mal die 200,-€ erreicht worden. Weitestgehend nur zur Urlaubs- und Krankenvertretung eingesetzt gewesen. Im Jahr waren gerade zwei Monate mit fast 450 ,-€ erreicht worden. Bis 30 h wurden sofort ausbezahlt, ansonsten wurden die darüber hinaus angefallenen Stunden als Überstunden erst zum Jahresende ausbezahlt.
Es wurden für die Gäste neue Fahrzeuge eingesetzt, die mit Automatikgetriebe ausgestattet sind und man von einer geringeren Emissionsbelastung der Umwelt ausgehen kann.
Gut
War mit 58 Jahren eingestellt worden und mit 61 gekündigt. Andere Tätigkeitsmöglichkeiten gab es nicht.
eher abweisend
Bin im Bus als Begleitung Behinderter mit teilweise voll ausgelasteter Fahrgastzelle mitgefahren. Belüftung den Witterungsbedingungen entsprechend. Es wurden neue Busse eingesetzt, da die älteren teilweise Abgasgerüche im Fahrgastraum hatten. Nicht zumutbar für die Behinderten.
Mit den Fahrern konnte man reden, sonst mit niemanden. Und wenn, dann hatte das nur Nachteile für mich. Ansonsten nur per E-Mail.
Diskriminierung meiner Person, da Minijob.
habe die Tätigkeit als Begleitperson Behinderter gern gemacht.