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Mir wurde vor Weihnachten eine verbindliche Jobzusage, sowohl mündlich als auch schriftlich, erteilt. Mir wurde mitgeteilt, dass ich in der ersten Januarwoche meinen ersten Arbeitstag antreten soll.
Kurz darauf meldete sich einer der Chefs und informierte mich darüber, dass das Büro in dieser Woche geschlossen sei und ich stattdessen in der darauffolgenden Woche beginnen solle. Das war für mich kein Problem.
Am vereinbarten ersten Arbeitstag bin ich pünktlich erschienen. Vor Ort stellte sich jedoch heraus, dass die Chefs nicht anwesend waren, um den Arbeitsvertrag zu erstellen und zu unterzeichnen. Eine Mitarbeiterin erklärte mir freundlicherweise, ich solle zunächst klären, zu welchen Stunden ich arbeiten werde, und überließ mir die Entscheidung, ob ich bereits einen Probetag beginne.
Ein Probetag war jedoch zu keinem Zeitpunkt vereinbart. In der schriftlichen Zusage war ausdrücklich von meinem ersten regulären Arbeitstag die Rede. Üblicherweise wird nach beidseitiger Zusage zunächst ein Arbeitsvertrag abgeschlossen. Dies ist hier nicht erfolgt.
Das ist aus meiner Sicht nicht in Ordnung, da ich nicht ohne unterzeichneten Arbeitsvertrag tätig werden kann.