Missachtung des Tariflohns und keine zur Verfügungsstellung von Arbeitsschutzbekleidung
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Wie auch viele andere Arbeitszeitfirmen, so zahlt auch V&S Personalleasing nicht den zustehenden Tariflohn, der einem zusteht. Man wird als Hilfsarbeiter mit der Entgeltgruppe 1 eingestellt, die ausgeübte Tätigkeit ist allerdings eine ganz andere, die mit einer höheren Entgeltgruppe entlohnt werden müsste. Dieses geschieht wissentlich mit Absprache der entleihenden Unternehmen. Weiterhin stellt V&S Personalleasing keine Arbeitsschutzkleidung, z.B. Arbeitsschutzschuhe zur Verfügung. Sie beteiligen sich nur mit einem Betrag von 20 Euro. Dieses ist auch rechtwidrig und widerspricht dem § 3 Abs. 3 Arbeitsschutzgesetz: Kosten für Maßnahmen (Arbeitsschutzbekleidung, Arbeitsschuhe) darf der Arbeitgeber nicht den Beschäftigten auferlegen.