Wenn sich im Gespräch herausstellt, dass ein Bewerber aus unserer Sicht für die Kinderintensivpflege nicht geeignet ist, es ihm an pflegerischer Erfahrung fehlt oder die Vorstellungen des Bewerbers darüber wie die Arbeit aussieht nicht zur Realität passen, halten wir es für unsere Pflicht, den Bewerber entsprechend aufzuklären und evtl. Hinweise zu geben, wie man sich mit weiterentwickeln kann. Hier scheint die Aufklärung nicht gewünscht wesen zu sein. Das tut uns leid, aber die Fürsorgepflicht für die uns anvertrauten Kinder hat höchste Priorität.