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Ivoclar 
Vivadent 
AG
Bewertung

Langweiliger Gehaltspoker

2,9
Bewerber/inHat sich 2016 bei Ivoclar Vivadent AG, Liechtenstein als Patent Attorney beworben und wurde für eine spätere Berücksichtigung vorgemerkt.

Verbesserungsvorschläge

Beide Bewerbungsgespräche waren Telefonate mit der Personalabteilung. Das erste Bewerbungsgespräch kam nach etwas mehr als einer Woche nach Kontaktaufnahme per E-Mail ohne CV zustande. Nach Übersendung des CV kam nach weiteren zehn Tagen eine E-Mail, mit der einerseits starkes Interesse an meiner Person bekundet wurde; andererseits konnte darin meinen Gehaltsvorstellungen nicht entsprochen werden, vielmehr sei der Gehaltsrahmen mit CHF 140.000 ausgeschöpft, was für einen vollqualifizierten Patentanwalt mit EPA-Zulassung und mehreren Jahren Berufserfahrung keine Basis für ernsthafte Verhandlungen bot. Die Personalabteilung war jedoch bemüht, von der Geschäftsführung ein höheres Gehalt genehmigt zu bekommen, was zu einer fast zweimonatigen Pokerpartie mit dem Ergebnis führte, dass schließlich eine interne Person ohne patentanwaltliche Qualifikation die Stelle erhalten hat, obwohl in der Anzeige die EPA-Zulassung mit Minimum fünf Jahren Berufserfahrung nach Zulassung gefordert war. Es tat der Person leid, aber sie könne nicht mehr tun und würde auf mich zurückkommen, wenn sich die Situation ändern sollte. Letzteres ist bis heute (mehr als zwei Jahre später) nicht (wie zu erwarten) geschehen. Alles in allem war das Verhalten der Personalabteilung aber freundlich, korrekt und aufrichtig. Der Einfluß von Personalabteilungen auf die Endauswahl und Gehaltsentscheidungen ist bekanntermaßen gering; insofern kann man ihr keinen Vorwurf machen. - Die Patentabteilung selber war wenig gesprächsbereit; das Gespräch durch Kontaktaufnahme auf Eigeninitiative endete bereits nach weniger als zwei Minuten. Somit war das Bild, das die Entscheidungsträger in Patentabteilung und Management boten, ziemlich traurig. - Es ist bei Bewerbungen in CH und LI zu berücksichtigen, daß die Wertschätzung (im wahrsten Sinne des Wortes) für Patentanwälte und European Patent Attorneys deutlich geringer ist als in DE. In CH/LI gebotene CHF Gehälter/Saläre erscheinen bei der Umrechnung in EUR unter Anwendung des aktuellen Wechselkurses zunächst vielleicht hoch, ihre Kaufkraft in CH/LI relativiert sich aber sehr rasch und ist in der Tat geringer als in DE, sobald der erfolgreiche Bewerber dort arbeitet, lebt und seine Rechnungen und Einkäufe in CHF bezahlen muß. Deshalb treten viele (zumindest die guten Patentanwälte und cleveren Leistungsträger) auch rasch wieder die Rückreise nach DE an.

Bewerbungsfragen

  • Technische Kenntnisse auf dem Gebiet Keramik? Kenntnisse im Bereich Verträge? Können Sie sich einen Wechsel in die Schweiz bzw. Liechtenstein vorstellen und warum? Es wurde dann aber erläutert, dass man in Liechtenstein wahrscheinlich nicht wohnen kann, da Aufenthaltsgenehmigungen für das Fürstentum nur in kleiner Zahl vergeben bzw. verlost werden.
  • Warum wollen Sie die Stelle wechseln?

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Erwartbarkeit des Prozesses

Professionalität des Gesprächs

Vollständigkeit der Infos

Angenehme Atmosphäre

Wertschätzende Behandlung

Zufriedenstellende Antworten

Erklärung der weiteren Schritte

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