Beratung und Administration Ombudsstelle
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Beratung und Administration Ombudsstelle
- Die Stelle umfasst einerseits Beratungstätigkeit und andererseits administrative Aufgaben. Sie führen die Erstkontakte mit den Ratsuchenden, klären ihre Anliegen und beraten diese in einfacheren Angelegenheiten.
- Sie organisieren Gespräche der Ombudsfrauen mit Klientinnen und Klienten sowie mit Behörden und führen bei Beratungsgesprächen Protokoll.
- Die Redaktion von Korrespondenz oder Berichten, das Erstellen und Auswerten von Exceltabellen sowie die Erstellung von PowerPoint Präsentationen gehört ebenfalls zu Ihrem Tätigkeitsbereich.
- Sie tragen die Verantwortung für die gesamten administrativen Aufgaben der Ombudsstelle, insbesondere für die Bewirtschaftung der Klientinnen- und Klienten Datenbank sowie das Erstellen der Statistiken.
- Sie haben eine Aus- oder Weiterbildung im Beratungsbereich und fundierte kaufmännische Kenntnisse oder eine kaufmännische Ausbildung vorzugsweise mit Weiterbildung im Beratungsbereich.
- Sie sind eine sehr kommunikative, sozial kompetente und vertrauenswürdige Persönlichkeit mit gewisser Lebenserfahrung, die verschwiegen, zuverlässig und belastbar ist und eine rasche Auffassungsgabe hat.
- Sie verfügen über Berufserfahrung und haben idealerweise bereits als Beraterin/Berater gearbeitet, z.B. in einer Beratungsstelle oder in der Verwaltung.
- Sie kommunizieren mündlich und schriftlich in stilsicherem Deutsch, Fremdsprachenkenntnisse sind von Vorteil.
- Sie arbeiten gerne in einem kleinen Team und sind es gewohnt, selbständig und exakt zu arbeiten.
Béatrice Bowald
Ombudsfrau
Der Kanton Basel-Landschaft ist der grösste Arbeitgeber im Kanton. Er bietet interessante Arbeitsplätze und ausserdem eine Vielzahl an Ausbildungsmöglichkeiten. In vielfältigen Berufen und Fachgebieten erbringen über 6'000 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter täglich Dienstleistungen für die Bevölkerung und die Wirtschaft. Damit leisten sie einen Beitrag zu einem hohen Lebensstandard und fördern die Attraktivität des Kantons. Die unabhängigen Besonderen Behörden (Ombudsstelle, Aufsichtsstelle Datenschutz und Finanzkontrolle) erfüllen ihre Aufgabe unparteiisch und ausserhalb der Weisungsbefugnis des Regierungsrats. Die Leiterinnen und Leiter werden direkt vom Landrat gewählt und von diesem beaufsichtigt.
