Gerichtlicher Vergleich, Zwangsvollstreckung und gerichtliche Durchsetzung wegen Steuernachteils in Höhe von 12.065 Euro
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Sämtliche zu zahlende Gehaltsnachzahlungen von Mai bis Dezember 2025, Boni und der als netto vereinbarte Schadensersatz wurden erst im Steuerjahr 2026 ausgezahlt. Und dies mit Steuerklasse 6 statt 1. Das Arbeitslosengeld wurde nun sogar mit der Gesamtnachzahlung verrechnet.
Dabei hätte die Auszahlung doch im letzten Jahr korrekt erfolgen müssen nach deutschem Gericht!
Erst infolge der Zwangsvollstreckung wurde ein Teil der bereits durch einen gerichtlichen Vergleich zugesprochenen Forderung ausgezahlt.
Update: Der entstandene Steuernachteil wurde auf ausdrückliche Nachfrage der East River BidCo GmbH durch meine Steuerberaterin berechnet und mit 12.065,00 € beziffert. Der Konzern hat meinen Anspruch vollständig außergerichtlich abgelehnt. Es gelten Ausschlussfristen. Deshalb werde ich quasi gezwungen, vor Gericht zu gehen, um diesen Schaden geltend zu machen.
Mit welchen ethischen Grundsätzen lässt sich eine solche Vorgehensweise vereinbaren?

