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kununu Prüfprozess
Ihr Unternehmen?
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Im Zusammenhang mit der von mir ordnungsgemäß eingereichten Bewerbung sowie mehreren nachfolgenden, nachweisbaren schriftlichen Kontaktaufnahmen ist festzustellen, dass bis zum gegenwärtigen Zeitpunkt keinerlei Reaktion erfolgt ist. Diese fortdauernde Untätigkeit stellt einen objektiv feststellbaren Sachverhalt dar.
Das vollständige Unterlassen jeglicher Rückmeldung ist nicht als bloßes Organisationsversehen zu qualifizieren, sondern als Verletzung elementarer Pflichten ordnungsgemäßer kaufmännischer Organisation und Kommunikation. Die zumindest formale Bearbeitung und Beantwortung eingehender Bewerbungen gehört zu den allgemein anerkannten Mindeststandards des geschäftlichen Verkehrs.
Ergänzend ist festzuhalten, dass die betreffende Position weiterhin fortlaufend und unverändert auf externen Jobportalen ausgeschrieben wird. Die gleichzeitige permanente Veröffentlichung einer Stellenausschreibung bei vollständiger Nichtbearbeitung konkreter Bewerbungen ist sachlich nicht konsistent und geeignet, Zweifel an der Ordnungsmäßigkeit, Transparenz und Ernsthaftigkeit des Auswahlverfahrens zu begründen.
Dieses Vorgehen ist mit den Grundsätzen ordnungsgemäßer Unternehmensführung nicht vereinbar und lässt auf Defizite in der internen Organisation, Zuständigkeitsverteilung und Verfahrenssteuerung schließen. Die Vielzahl öffentlich dokumentierter negativer Erfahrungsberichte deutet darauf hin, dass es sich nicht um einen isolierten Vorgang, sondern um ein wiederkehrendes Verhaltensmuster handeln könnte.
Von einem Unternehmen bzw. von einer Person, die nach außen hin unternehmerische Leitungsverantwortung beansprucht, ist zwingend zu erwarten, dass geschäftliche Anfragen innerhalb angemessener Frist zumindest formell bearbeitet werden. Das vollständige Ausbleiben jeglicher Reaktion ist mit einem solchen Verantwortungsverständnis nicht vereinbar.
Es wird hiermit die unverzügliche schriftliche Klarstellung erwartet, ob ein Einstellungswille besteht und aus welchen Gründen bislang keine Rückmeldung erfolgt ist. Die vorliegende Erklärung dient ausschließlich der sachlichen Feststellung und Dokumentation des Vorgangs. Für den Fall fortgesetzter Untätigkeit bleibt eine weitere rechtliche und tatsächliche Bewertung ausdrücklich vorbehalten.