Tätigkeitszulage
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Wenig Spielraum für Führungskräfte, was Gehaltserhöhungen betrifft.
Verbesserungsvorschläge
Das Gehalt sollte an die Tätigkeit angepasst werden.
Die ZAFA "Zertifizierte Arbeitsmedizinische Assistenz" sollte separat im Tarifvertrag aufgeführt werden.
Die Weiterbildung sollte sich im Gehalt widerspiegeln!
"Mitarbeitende in E3 mit herausgehobenen Tätigkeiten, die einen Zeitanteil von mind. 20% der individuellen Arbeitszeit einnehmen. ( Tätigkeitszulage in Höhe von 3,0% der Bandobergrenze E3 für (Katalog siehe §7 Ziffer 4c)."
Dies sind bei einer 39h Woche 7,8h pro Woche ZAFA Tätigkeit.
Dies sind brutto 120,42 € im Monat.
Die 7,8h müssen zudem nachgewiesen werden.
Meiner Meinung nach, steht der deutliche Zeitaufwand mit den dazugehörigen Hürden (Nachweispflicht) nicht in Relation zu den 120,42 brutto !!!