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Bäckerei 
Rohlfs
Bewertung

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Arbeitgeber hält sich nicht an Gesetze (Stand: 2017)

3,2
Nicht empfohlen
Ex-Angestellte/r oder Arbeiter/inHat bis 2017 für dieses Unternehmen gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

zuverlässiges, pünktliches Gehalt

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

kein bezahlter Urlaub (obwohl gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht)
keine Entgeltfortzahlung im Krankheitsfall (obwohl gesetzlicher Anspruch besteht)
zahlt nur Mindestlohn (keinen Cent mehr)
es gab keinen schriftlichen Arbeitsvertrag und auch keine Niederschrift der Arbeitsbedingungen, wozu der Arbeitgeber nach einem Monat verpflichtet ist, diese auszustellen.

Verbesserungsvorschläge

bessere Bezahlung (nicht nur Mindestlohn) -- höhere Wertschätzung der Aushilfen (zumindest ein paar Cent mehr / aufrunden etc.)

Work-Life-Balance

Die freien Tage konnte man auswählen. Dadurch, dass der Dienstplan erst eine Woche vorher geschrieben wurde, können auch kurzfristige Termine berücksichtigt werden. Außerdem wurde darauf Rücksicht genommen, welche Schichten man übernehmen möchte (Frühschicht, Mittelschicht oder Spätschicht) und an welchen Tagen man arbeiten kann. (z.B. Schüler konnten nur am Samstag oder nur an zwei Tagen in der Woche etc.)

Unbezahlter Urlaub konnte zur jeder Zeit genommen werden. Bezahlter Urlaub wäre mir lieber gewesen.

Gleichberechtigung

Bei Rohlfs Bäckerei werden Aushilfen schlechter als vollzeitbeschäftigte oder teilzeitbeschäftigte Arbeitgeber behandelt. (s. auch Gehalt / Sozialleistungen)

Arbeitsbedingungen

In den Filialen gibt es seit 2017 neue Kassen, die über Touch gesteuert werden. Finde ich sehr gut!

Die Filiale, in der ich gearbeitet habe, ist in einem Supermarkt am Eingang. Dementsprechend im Winter eher kalt (gerade als die Tür den ganzen Tag für mehrere Wochen aufgrund eines Defekts offen bleiben musste) und im Sommer eher warm.

Umwelt-/Sozialbewusstsein

Sehr gut finde ich, dass Brote / Brötchen und Torten, die am Abend übrig geblieben sind, in der "Gutes von Gestern"-Bäckerei verkauft werden. Darüberhinaus soll auch an die Hamburger Tafel gespendet werden.

Der Müll wird nicht getrennt.

Gehalt/Sozialleistungen

Für Aushilfen wird nur der Mindestlohn gezahlt (keinen Cent mehr!). Man bekommt den Eindruck, dass Rohlfs Bäckerei am liebsten weniger gezahlt hätte. Zum Glück gibt es den gesetzlichen Mindestlohn...
Vollzeitbeschäftigte und Teilzeitbeschäftigte erhalten einen höheres Gehalt

Das Gehalt wurde immer pünktlich gezahlt und auch die Abrechnung hat man vor der Auszahlung erhalten.

Im Personalfragebogen für geringfügig Beschäftigte steht: "Bitte unbedingt auch die 3. Seite auf Befreiung von der Rentenversicherungspflicht unterschreiben." Der Bewerber wird dazu gedrängt (es heißt "unbedingt"), sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.
Sofern der Arbeitnehmer bei einem anderen Unternehmen in Vollzeit arbeitet und dort entsprechend in die Rentenversicherung zahlt, sehe ich es nicht als Problem, sich von der Rentenversicherungspflicht befreien zu lassen.

Es gab keine Entgeltfortzahlung, wenn man Krank ist, d.h. man verdient in dem Monat weniger. Eigentlich besteht gesetzlicher Anspruch nach dem Entgeltfortzahlungsgesetz (EntgFG) §3-4.

Genauso gab es keinen bezahlten Urlaub, obwohl ein gesetzlicher Urlaubsanspruch besteht!

Image

Das Image scheint nach außen, sehr gut zu sein. Man hat den Eindruck, dass die Kunden gerne etwas mehr bezahlen, weil es ein Unternehmen aus Hamburg ist und die Brötchen / Brote / Torten noch Handwerk sind. Dementsprechend ist der Anspruch von einigen Kunden auch höher.

Karriere/Weiterbildung

Es gibt die Möglichkeit im Unternehmen aufzusteigen (z.B. von der Aushilfe zum Verkäufer)


Arbeitsatmosphäre

Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Umgang mit älteren Kollegen

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