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Finanzverwaltung 
NRW
Bewertung

Da muss sich etwas ändern

3,3
Nicht empfohlen
Angestellte/r oder Arbeiter/inHat zum Zeitpunkt der Bewertung im Bereich Recht / Steuern bei Finanzverwaltung NRW in Düsseldorf gearbeitet.

Gut am Arbeitgeber finde ich

Ohne Flexwork wäre ich längst weg!
Gehalt während der Ausbildung/ Studium.

Schlecht am Arbeitgeber finde ich

Bezahlung
Belastung aufgrund von Personalmangel
Beförderungssituation
Aufstiegsmöglichkeiten
Wertschätzung der Mitarbeiter

Verbesserungsvorschläge

Mehr Wertschätzung an Beschäftigte durch Sonderzahlungen, mehr Gehalt bzw. allgemein mehr zusätzliche Leistungen.
Reduzierung der Stunden!
Wer arbeitet schon gerne 41 Stunden die Woche?!
Wertschätzung erreicht man nicht durch einen Weihnachtsgruß von Minister per Mail oder Brief!
Mehr auf Werbung der eigenen Mitarbeiter setzen und nicht überall teure Werbung schalten, obwohl Mitarbeiter aus der Finanzverwaltung flüchten oder die verbleibenden nur Ihre Zeit bis zur Pensionierung absitzen und davor warnen in der Finanzverwaltung anzufangen.

Arbeitsatmosphäre

Große Unzufriedenheit der Beschäftigten

Arbeitsbedingungen

Häufig IT-Probleme

Gehalt/Sozialleistungen

Keine Sonderzahlungen
Kein 13 Gehalt
Gehalt steigt zu langsam und zu wenig
Kein Jobrad
Geringe Vermögenswirksame Leistungen

Regelmäßig flüchten Beschäftigte in andere Behörden oder in die freie Wirtschaft, da die Bezahlung dort deutlich besser ist.

Image

Sowohl privat als auch bei Kontakt mit Bürgern wird man schlecht gemacht, aufgrund der Arbeit im Finanzamt

Karriere/Weiterbildung

Im Mittleren Dienst kaum Möglichkeiten


Kommunikation

Kollegenzusammenhalt

Work-Life-Balance

Vorgesetztenverhalten

Interessante Aufgaben

Gleichberechtigung

Umgang mit älteren Kollegen

Umwelt-/Sozialbewusstsein

HilfreichHilfreich?ZustimmenZustimmen?MeldenTeilen

Arbeitgeber-Kommentar

Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen
Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

Liebe/r Kununu-Nutzer/-in,

vielen Dank für Ihre Bewertung der Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen als Arbeitgeber.Ihr Feedback ist angekommen. Wir nehmen Ihre Einwände ernst und überprüfen diese kritisch.

Die Finanzverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen bietet ein breites Spektrum an Ausbildungs- und Qualifizierungsmöglichkeiten. Ein differenziertes Personalentwicklungskonzept sorgt transparent für die richtigen Impulse bei der beruflichen Weiterentwicklung. Es stellt einen Rahmen dafür dar, die individuellen beruflichen Potenziale unser Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter zu erkennen und zur Entfaltung zu bringen. Wichtige Hinweise über ihre Stärken und Lernpotenziale und die sich daraus ergebenden Weiterentwicklungsmöglichkeiten in den vielfältigen Arbeitsgebieten der Finanzverwaltung erhalten sie durch die einmal im Jahr stattfindenden beruflichen Entwicklungsberatungen. Darüber hinaus bietet die Finanzverwaltung viele weitere Chancen über die Teilnahme an Talentförderprogrammen. Ausführliche Informationen zu unserem Personalentwicklungskonzept finden Sie in unserer Broschüre: https://broschuerenservice.nrw.de/ministerium-der-finanzen/shop/Das_neue_Personalentwicklungskonzept_der_Finanzverwaltung_des_Landes_Nordrhein-Westfalen/12

Nach dem Studium beginnt die erste Phase der beruflichen Tätigkeit im Finanzamt für Diplom-Finanzwirte überwiegend mit der Bearbeitung von Steuererklärungen. Aber auch ein Einsatz im Rechenzentrum der Finanzverwaltung Nordrhein-Westfalen, im Landesamt für Besoldung und Versorgung Nordrhein-Westfalen oder im Landesamt für Finanzen Nordrhein-Westfalen ist unmittelbar nach der Ausbildung bereits möglich. Nach einigen Jahren im Beruf eröffnen sich breitgefächerte Einsatz- und Entwicklungsmöglichkeiten, z.B.

• im Finanzamt
• in der Oberfinanzdirektion Nordrhein-Westfalen
• im Ministerium der Finanzen Nordrhein-Westfalen
• in der Betriebsprüfung
• in der Steuerfahndung
• an der Landesfinanzschule Nordrhein-Westfalen oder der Hochschule für Finanzen (als Dozentin oder Dozent)
• im Rechenzentrum der Finanzverwaltung

Nahezu in allen Bereichen steht es unseren Beschäftigten frei, bis zu 60% mobil zu arbeiten, in besonderen Fällen sogar bis zu 100%. Zukünftig werden Co-Working-Spaces (sowohl Einzelarbeitsplätze als auch größere Meeting- und Kreativräume) innerhalb des Landes zur Verfügung stehen, so dass die Arbeit nicht nur im Büro oder in mobiler Arbeit von zu Hause aus, sondern auch dezentral an sogenannten „dritten Arbeitsorten“ erbracht werden kann.

Viele Grüße
aus dem Ministerium der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen

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