Hat Vor- und Nachteile, könnte transparenter sein
Gut am Arbeitgeber finde ich
Öffentlicher Dienst, Gleitarbeitszeit, Fortbildungsmöglichkeiten
Schlecht am Arbeitgeber finde ich
Die Uni vergibt gerne befristete Arbeitsverträge, klärt aber nicht darüber auf, welche Konsequenzen eine Befristung nach TzBfG §14(1) bzw. 14(2) für die weitere Karriere an der Uni hat. Dadurch wird gutes Fachpersonal verheizt.
Zur Erklärung: Wer einmal eine befristete Stelle an der Uni inne hatte, kann sich in Zukunft auf keine weiteren befristeten Stellen beim LAND MV (das beinhaltet nicht nur die Uni Rostock) werben. In der Stellenausschreibung heißt es dann: "Die Befristung des Arbeitsverhältnisses richtet sich nach § 14 Abs. 2 Teilzeit- und Befristungsgesetz. Wir können daher nur Bewerberinnen und Bewerber berücksichtigen, die noch kein befristetes oder unbefristetes Arbeitsverhältnis beim Land Mecklenburg-Vorpommern inne hatten."
Die Uni bekennt sich zu ihren Führungsrichtlinien und gibt sich Familienfreundlich, was aber der einzelne Abteilungsleiter daraus macht, interessiert keinen.

